Jean Bramburger-Schwirkslies, Michele Schwirkslies
Wo die Probleme sind:
- Das richtige Konto
- Höhere Gewalt/Vermeidung eines behördlichen Eingriffs
- Übertragung stiller Reserven
- Abweichung in der Handelsbilanz
1 So kontieren Sie richtig!
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto |
Kontobezeichnung |
SKR 03 |
SKR 04 |
Eigener Kontenplan |
Bilanz/GuV |
Versicherungsentschädigungen und Schadenersatzleistungen |
2742 |
4970 |
|
Sonstige betriebliche Erträge |
Rücklage für Ersatzbeschaffung |
0932 |
2982 |
|
Sonderposten mit Rücklagenanteil |
Erträge aus der Auflösung der Rücklage für Ersatzbeschaffung, R 6.6 EStR |
2729 |
4929 |
|
Sonstige betriebliche Erträge |
Einstellungen in die Rücklage für Ersatzbeschaffung nach R 6.6 EStR |
2344 |
6928 |
|
Sonstige betriebliche Aufwendungen |
So kontieren Sie richtig!
Scheidet durch höhere Gewalt oder aufgrund (bzw. zur Vermeidung) eines behördlichen Eingriffs ein Wirtschaftsgut aus dem Anlage- oder Betriebsvermögen aus, so werden stille Reserven aufgelöst, wenn die Leistungen der Versicherung höher sind als der Buchwert des Wirtschaftsguts.
Die gewinnerhöhende Aufdeckung stiller Reserven und somit eine Gewinnerhöhung kann vermieden werden, wenn der Unternehmer ein Ersatzwirtschaftsgut erwirbt. Der Buchwert ist gewinnmindernd auszubuchen. Erstattungen einer Versicherung buchen Sie auf das Konto "Versicherungsentschädigungen und Schadenersatzleistungen" 2742/4970 (SKR 03/04).
Steuerlich gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeiten, die stillen Reserven auf die Anschaffungskosten eines Ersatzwirtschaftsguts zu übertragen, um die Aufdeckung und damit Versteuerung der stillen Reserven zu vermeiden. Erfolgt die Anschaffung des Ersatzwirtschaftsguts nicht im selben Jahr, kann der Unternehmer eine steuerfreie Rücklage bilden, die er auf das Konto "Rücklage für Ersatzbeschaffung" 0932/2982 (SKR 03/04) bucht.
Buchungssatz:
Versicherungsentschädigungen (in Höhe der aufgelösten stillen Reserven) |
|
an Rücklage für Ersatzbeschaffung |
2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Durch Hochwasser beschädigte Maschinen werden ersetzt – Versicherung erstattet Beträge
Durch ein Hochwasser sind Büromaschinen von Herrn Huber so beschädigt worden, dass eine Reparatur nicht mehr möglich ist. Herr Huber hat neue Geräte für 20.000 EUR zuzüglich 3.800 EUR (19 %) Umsatzsteuer gekauft. Die Büromaschinen hatten noch einen Buchwert von 6.000 EUR. Die Versicherung hat einen Betrag von 10.000 EUR erstattet. Die stillen Reserven, die durch die Zahlung der Versicherung aufgedeckt wurden, können steuerlich auf die Anschaffungskosten der neuen Büromaschinen übertragen werden. Die Abwicklung sieht wie folgt aus:
Buchwert der Büromaschinen |
6.000 EUR |
Erstattung der Versicherung |
10.000 EUR |
aufgedeckte stille Reserven |
4.000 EUR |
Anschaffung neuer Büromaschinen |
20.000 EUR |
abzüglich stiller Reserven |
4.000 EUR |
Bemessungsgrundlage für die Abschreibung der neuen Büromaschinen = |
16.000 EUR |
Buchungsvorschlag: Abschreibung der zerstörten Maschine
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
4840/6230 |
Außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen |
6.000 |
0400/0630 |
Betriebsausstattung |
6.000 |
Buchungsvorschlag: Kauf des Ersatzwirtschaftsguts
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
0400/0630 |
Betriebsausstattung |
20.000 |
|
|
|
1576/1406 |
Abziehbare Vorsteuer 19 % |
3.800 |
1200/1800 |
Bank |
23.800 |
Buchungsvorschlag: Erstattung der Versicherung
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
1200/1800 |
Bank |
10.000 |
2742/4970 |
Versicherungsentschädigungen und Schadenersatzleistungen |
6.000 |
|
|
|
0400/0630 |
Betriebsausstattung |
4.000 |
Wenn die Erstattung vor der Anschaffung des Ersatzwirtschaftsguts erfolgt, darf in Höhe der aufgedeckten stillen Reserven eine steuerfreie Rücklage für Ersatzbeschaffung gebildet werden, wenn zu diesem Zeitpunkt eine Ersatzbeschaffung ernstlich geplant und zu erwarten ist. Das gilt unabhängig von der Art der Gewinnermittlung (Bilanzierung und Einnahmen-Überschussrechnung). Die Rücklage für Ersatzbeschaffung kann auch fortgeführt werden, wenn der Unternehmer seine Gewinnermittlungsart wechselt. Die Nachholung der Rücklage für Ersatzbeschaffung in einem späteren Wirtschaftsjahr ist nicht zulässig. Jedoch besteht auch die Möglichkeit, die stillen Reserven in eine Rücklage einzustellen, damit eine zukünftige Ersatzbeschaffung begünstigt wird.
3 Voraussetzungen für die Übertragung von stillen Reserven auf ein Ersatzwirtschaftsgut
Verkauft oder entnimmt der Unternehmer ein Wirtschaftsgut seines Anlagevermögens, muss er grundsätzlich die dabei aufgedeckten stillen Reserven versteuern. Scheidet das abnutzbare Wirtschaftsgut des Anlagevermögens aber infolge höherer Gewalt oder zur Vermeidung eines behördlichen Eingriffs aus dem Betriebsvermögen aus, brauchen die aufgedeckten stillen Reserven nicht sofort versteuert zu werden. Es kommt zu einer zeitlichen Streckung der Versteuerung.
Voraussetzung ist, dass
- ein Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens (Anlage- oder Umlaufvermögen) durch höhere Gewalt oder durch behördlichen Eingriff (oder zur Vermeidung eines solchen Eingriffs) gegen Entschädigung aus dem Betriebsvermögen ausscheidet und
- ein funktionsgleiches Ersatzwirtschaftsgut innerhalb einer bestimmten Frist angeschafft wird und
- das Wirtsch...