Die Darlehensverbindlichkeit ist zum Zeitpunkt der Darlehensbereitstellung am 1.1.01 unter der Bilanzposition C.6. "Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen" zu passivieren.
Buchungsvorschlag 1.1.01:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
1200/1800 |
Bank |
1.000.000 |
0705/3405 |
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen – Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre |
1.000.000 |
Zum Ende des Jahres 01 zahlt die X-GmbH die zum 31.12.01 vertraglich fälligen Darlehenszinsen i. H. v. 10.000 EUR, die als "Zinsaufwand gegenüber verbundenen Unternehmen" zu erfassen sind.
Buchungsvorschlag 31.12.01:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
2109/7309 |
Zinsaufwendungen an verbunden Unternehmen |
10.000 |
1200/1800 |
Bank |
10.000 |
Darüber hinaus muss die X-GmbH berücksichtigen, dass Sie in den ersten beiden Jahren in einen Erfüllungsrückstand gerät. Denn sie leistet in den beiden ersten Jahren geringere Zinszahlungen als dies bei einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise angemessen erscheint. Die niedrigen Zinsen der ersten Jahre der Darlehenslaufzeit gehen einher mit höheren Zinsen in der zweiten Hälfte der Darlehenslaufzeit. Wirtschaftlich betrachtet gehört beides zusammen. Ein Darlehensgeber würde die anfangs niedrigen Zinsen nicht gewähren, wenn er dafür in späteren Perioden nicht durch entsprechend höhere Zinsen kompensiert würde. Ausgehend vom Durchschnittszinssatz von 2 % p. a. (als wirtschaftlich angemessenem Verzinsungsbetrag je Periode) berechnet sich der Erfüllungsrückstand aus der Differenz zwischen dem in einem Jahr vertraglich zu zahlenden Zins und dem Durchschnittszins (jeweils angewendet auf die Restschuld).
Der Erfüllungsrückstand baut sich in den beiden ersten Jahren der Vertragslaufzeit auf, da in diesen Jahren der nach dem Darlehensvertrag zu zahlende Zinsbetrag unter dem wirtschaftlich angemessenen Zinsbetrag auf Basis des Durchschnittszinssatzes von 2 % p. a. liegt. Im dritten Jahr entspricht der vertraglich zu zahlende Jahreszins dem Durchschnittszins. In der zweiten Hälfte der Darlehenslaufzeit wird der Erfüllungsrückstand wieder abgebaut, da dann die vertraglich zu leistenden Zinszahlungen die Zinszahlungen auf Basis des Durchschnittszinssatzes übersteigen. Insgesamt ergibt sich folgender Verlauf des Erfüllungsrückstands:
Datum |
Vertraglich zu zahlender Jahreszins |
Jahreszinsen basierend auf dem Durchschnittszins |
Veränderung Erfüllungsrückstand (bzw. Erfüllungsbetrag) |
Erfüllungsrückstand = Bilanzwert der Verbindlichkeit zum 31.12. |
|
a |
b |
c = b -a |
d = dt-1 +c |
31.12.01 |
10.000 |
20.000 |
10.000 |
10.000 |
31.12.02 |
15.000 |
20.000 |
5.000 |
15.000 |
31.12.03 |
20.000 |
20.000 |
0 |
15.000 |
31.12.04 |
25.000 |
20.000 |
-5.000 |
10.000 |
31.12.05 |
30.000 |
20.000 |
-10.000 |
- |
Aufgrund des Ausschlusses der ordentlichen Kündigung kann sich die X-GmbH durch eigene Handlungen der Zahlung der höheren Zinsen in späteren Perioden nicht entziehen. Daher ist eine Verbindlichkeit oder eine Rückstellung für den jeweils bis zum aktuellen Bilanzstichtag aufgelaufenen Erfüllungsrückstand auszuweisen (Spalte d vorstehende Tabelle). Der Höhe nach ist der Erfüllungsrückstand (und damit die Verpflichtung) gewiss und kann aus den Daten des Darlehensvertrags seiner Höhe nach bestimmt werden. Dem Grunde nach muss bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise davon ausgegangen werden, dass das Darlehen mangels Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung erfüllt wird. Daher wird für dieses Beispiel davon ausgegangen, dass die Verpflichtung sowohl der Höhe als auch dem Grunde nach gewiss ist und damit als Verbindlichkeit zu qualifizieren ist.
Verbindlichkeiten sind nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit ihrem Erfüllungsbetrag auszuweisen. Der Erfüllungsbetrag zum 31.12. entspricht wiederum dem bis zum jeweiligen Bilanzstichtag aufgelaufenen Erfüllungsrückstand. Damit entspricht der Ansatz der Verbindlichkeit in der Handelsbilanz der Spalte d in der obigen Tabelle.
Zum 31.12.01 muss die Verbindlichkeit erstmals ausgewiesen werden. Im Beispielfall wird dazu das Konto 3440 "Verbindlichkeit aus Erfüllungsrückstand – Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre" unter der Bilanzposition C.6 "Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen" angelegt. Die Verpflichtung ist mit dem am 31.12.01 bestehenden Erfüllungsbetrag i. H. v. 10.000 EUR einzubuchen.
Buchungsvorschlag 31.12.01:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
2109/7309 |
Zinsaufwendungen an verbundene Unternehmen |
10.000 |
0712/3440 |
Verbindlichkeit aus Erfüllungsrückstand – Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre |
10.000 |
Auch in den Folgejahren muss jährlich zum Jahresende der vertraglich fällige Zins bezahlt werden. Zum 31.12.02 sind Zinszahlungen von 15.000 EUR zu leisten und entsprechend als "Zinsaufwand an verbundene Unternehmen" zu buchen. Darüber hinaus muss die Differenz zum wirtschaftlich angemessenen Zinsbetrag auf Basis des Durchschnittszins in Höhe von 5.000 EUR als Zinsaufwand gebucht werden. Dieser Betrag ents...