Dr. Christian Schlottfeldt
Zwischen
der Firma .............................. |
(im Folgenden: Arbeitgeber/in) |
und Frau/Herrn |
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.............................. |
(im Folgenden: Arbeitnehmer/in) |
wird in Ergänzung zum Arbeitsvertrag vom ………… nachstehende Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag über das Ansparen und die Inanspruchnahme von Wertguthaben zum Zweck einer Freistellung unter Fortbestand des Beschäftigungsverhältnisses (Sabbatical-Vereinbarung) geschlossen:
1. Zweck der Vereinbarung
Diese Vereinbarung regelt die arbeitsvertraglichen Rahmenbedingungen der von dem/der Arbeitnehmer/in beabsichtigten Freistellung unter Inanspruchnahme eines zuvor von dem/der Arbeitnehmer/in angesparten Wertguthabens im Sinne des § 7 Abs. 1a SGB IV.
Die von dem/der Arbeitnehmer/in im Einzelnen mit der Freistellung verfolgten Zwecke sind dabei nicht Geschäftsgrundlage der Vereinbarung.
Soweit diese Zusatzvereinbarung keine abweichenden Bestimmungen enthält, bleiben die Bestimmungen des Arbeitsvertrags vom ………. unberührt.
2. Freistellungsphase
Der/die Arbeitnehmer/in wird im Zeitraum vom ………..[DATUM BEGINN FREISTELLUNGSPHASE] bis zum ……….[DATUM ENDE FREISTELLUNGSPHASE] unter Inanspruchnahme des auf der Grundlage dieser Vereinbarung anzusparenden Wertguthabens gemäß den Bestimmungen dieser Zusatzvereinbarung von der Arbeitsleistung freigestellt (Freistellungsphase).
Das Beschäftigungsverhältnis besteht auch in der Freistellungsphase fort. Der/die Arbeitnehmer/in hat gemäß den Bestimmungen dieser Zusatzvereinbarung in der Freistellungsphase Anspruch auf Arbeitsentgelt entsprechend des in Ziffer 3a) vertraglich vereinbarten Beschäftigungsumfangs. Davon ausgenommen sind Entgeltbestandteile, soweit diese ihrem Zweck nach eine tatsächliche Beschäftigung voraussetzen.
Die für das Arbeitsentgelt zu entrichtenden steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Abgaben werden entsprechend den während der Freistellung geltenden abgabenrechtlichen Bestimmungen vollständig aus dem Wertguthaben finanziert.
Die Verwendung des Wertguthabens für andere Zwecke als die in Absatz 1 beschriebene Freistellung von der Arbeitsleistung bedarf in jedem Fall der Zustimmung des Arbeitgebers.
3. Bildung von Wertguthaben (Ansparphase)
Zur Finanzierung der in Ziffer 2 genannten Freistellungsphase bildet der/die Arbeitnehmer/in in der Ansparphase ein Wertguthaben aus den nachstehend genannten Entgeltbestandteilen. Der/die Arbeitgeber/in führt das Wertguthaben entsprechend den jeweils geltenden abgabenrechtlichen Bestimmungen als Arbeitsentgeltguthaben, einschließlich des für die als Wertguthaben angesparten Entgelte fälligen Gesamtsozialversicherungsbeitrags.
Das Wertguthaben wird im Einzelnen aus folgenden Entgeltbestandteilen gebildet:
Planmäßige Differenz zwischen der von dem/der Arbeitnehmer/in geleisteten Arbeitszeit und der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit
Das vertraglich vereinbarte Entgelt des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmer/in wird im Zeitraum vom …. [DATUM BEGINN ANSPARPHASE] … bis zum …. [DATUM ENDE FREISTELLUNGSPHASE] … auf … [WERT] … % einer Vollzeitbeschäftigung reduziert; insoweit wird eine befristete Teilzeitbeschäftigung vereinbart.
Die tatsächliche zu leistende Arbeitszeit beträgt im Zeitraum vom ….[BEGINN ANSPARPHASE] … bis zum …[ENDE ANSPARPHASE] … jedoch…. [WERT] … % einer Vollzeitbeschäftigung.
Die entstehende Differenz zwischen dem vereinbarten tatsächlichen Beschäftigungsumfang und dem vertraglich vereinbarten Entgelt wird als Wertguthaben entsprechend den jeweils geltenden steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen verbucht.
Weitere Entgeltbestandteile
Der/die Arbeitnehmer/in bringt darüber hinaus folgende Bestandteile des ihm/ihr zustehenden Arbeitsentgelts in das Wertguthaben ein:
- …….[ggf. Entgeltbestandteile und Umfang der Umwandlung nennen, z. B. Prämien, Sonderzahlungen, aufgelaufene Überstunden, Überstundenzuschläge etc.]
Urlaubsansprüche
Der/die Arbeitnehmer/in bringt die ihm/ihr zustehenden – über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinausgehenden – Urlaubsansprüche in folgendem Umfang in das Wertguthaben ein:
- ……[ggf. Umfang der Urlaubsansprüche [ANZAHL URLAUBSTAGE] unter Bezugnahme auf das jeweilige Urlaubsjahr nennen]
4. Kosten und Erträge der Wertguthabenführung
Die mit der Wertguthabenführung verbundenen Kosten trägt der/die Arbeitnehmer/in in Höhe von …………[BETRAG] EUR pro Monat und werden vom laufenden Entgelt einbehalten.
Etwaige Erträge aus der Anlage des Wertguthabens werden im Rahmen der steuerrechtlichen Bestimmungen dem Wertguthaben zugeführt.
5. Beschäftigung nach Ende der Freistellung
Der/die Arbeitnehmer/in wird nach Beendigung der Freistellungsphase die zuletzt vor Beginn der Freistellungsphase ausgeübte Beschäftigung wieder aufnehmen.
Das Recht des Arbeitgebers/der Arbeitgeber/in, dem/der Arbeitnehmer/in im Rahmen der arbeitsvertraglichen Bestimmungen eine andere Beschäftigung zu übertragen, bleibt unberührt. Im Fall der Übertragung einer anderen Beschäftigung wird der/die Arbeitgeber/in ...