Weiterhin können nur natürliche Personen von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken zertifiziert werden.

Im Rahmen einer Kleinen Anfrage wurde gefragt, ob die hessische Landesregierung eine Finanzierung oder Bezuschussung der Fortbildung für die Ortsgerichte plane, um eine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 zu ermöglichen, damit die Ortsgerichte weiterhin i.R.d. § 198 BewG tätig werden können. Die ehemalige hessische Justizministerin Kühne-Hörmann führte hierzu – zutreffend – verneinend aus:

"Als Hilfsbehörde der Justiz kann ein Ortsgericht selbst keine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 erreichen, sondern nur die jeweiligen Mitglieder des Ortsgerichts." Zertifizierte Ortsgerichtsmitglieder könnten insoweit nur "als eigenständig zertifizierte Sachverständige" tätig werden (HE LT-Drucks. 20/6695, 3).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?