2.1 Lage des Familienheims

In Zeile 1 sind Name und Vorname des jeweiligen Erwerbers einzutragen.

In Zeile 2 ist die Lage des Grundstücks (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort) aufzuführen.

2.2 Angaben zur Wohn- und Nutzfläche (Zeile 3)

Zeile 3 fragt die Wohn- und Nutzfläche des gesamten Objekts ab sowie die Wohnfläche der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung. Dabei ermittelt sich die Wohnfläche nach der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche v. 25.11.2003.[1]

[1] H E 13.3 ErbStH 2019 und Wohnflächenverordnung v. 25.11.2003 (BGBl I S. 2346).

2.3 Zeitpunkt der Selbstnutzung (Zeile 4)

In Zeile 4 ist der Zeitpunkt anzugeben, seit wann die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird.

2.4 Verschaffung des Eigentums oder Miteigentums an einem Grundstück (Zeile 5 – 6)

In der Zeile 6 ist der selbstermittelte Grundbesitzwert einzutragen. Ist nur ein Miteigentumsanteil übergegangen, dann ist nur der anteilige Wert einzutragen.

2.5 Freistellung von Verpflichtungen (Zeile 7 – 9)

Erfolgt eine Freistellung von Verpflichtungen, so sind die Art der Verpflichtung in Zeile 8 und der entsprechende Wert in Zeile 9 einzutragen.

2.6 Begleichung nachträglichen Herstellungs- oder Erhaltungsaufwands(Zeile 10 – 12)

Erfolgt eine nachträgliche Freistellung von Herstellungsaufwand (für den An- und Umbau) oder Erhaltungsaufwand (Reparaturkosten), so sind die entsprechende Art in Zeile 11 und der entsprechende Wert in Zeile 12 einzutragen.

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