Besteuerung bei Schenkungen unter Auflage
Der Schenker S schenkt seinem Neffen G ein nicht zu fremden Wohnzwecken genutztes Grundstück (Verkehrswert 599.000 EUR und Steuerwert 566.000 EUR). G muss dem S hierfür ein Wohnrecht einräumen. Der Steuerwert (Kapitalwert) des Wohnrechts beläuft sich auf 83.000 EUR.
Lösung
Zur Ermittlung der schenkungsteuerlichen Bemessungsgrundlage ist vom Steuerwert des übertragenen Grundstücks (566.000 EUR) die Auflage (ebenfalls mit ihrem Steuerwert bzw. Kapitalwert von 83.000 EUR) abzuziehen.
Hierdurch kommt es zu folgender Berechnung:
a) Berechnung der schenkungsteuerlichen Bemessungsgrundlage
Steuerwert Grundstück |
566.000 EUR |
abzüglich Auflage (Steuerwert) |
./. 83.000 EUR |
Bemessungsgrundlage/Bereicherung |
483.000 EUR |
b) Berechnung des steuerpflichtigen Erwerbs und der Schenkungsteuer
schenkungsteuerliche Bemessungsgrundlage/Bereicherung |
483.000 EUR |
abzüglich persönlicher Freibetrag |
./. 20.000 EUR |
steuerpflichtiger Erwerb |
463.000 EUR |
Bei einem steuerpflichtigen Erwerb in Höhe von 463.000 EUR beläuft sich der Steuersatz bei 25 %, woraus sich dann eine Schenkungsteuer von 115.750 EUR ergibt.