Entsprechende Vereinbarungen finden sich in 2 unterschiedlichen Bereichen: Einerseits wird in DBA in Anlehnung an Art. 25 Abs. 5 OECD-MA ein Schiedsverfahren vorgesehen ("Schiedsverfahren (DBA)"). Andererseits wurde in der EU eine sog. EU-Schiedskonvention[1] verabschiedet. Hierbei handelt es sich um ein Instrument, mit dessen Hilfe die Doppelbesteuerung infolge von Verrechnungspreiskorrekturen innerhalb der EU vermieden werden soll ("Schiedskonvention (EU)"). Diesen multilateralen völkerrechtlichen Vertrag haben alle Mitgliedstaaten der Union mit Ausnahme von Bulgarien und Rumänien ratifiziert.

[1] Schiedskonvention (90/436/EWG) v. 23.7.1990, ABl. EG Nr. L 225, 10 mit Änderungsprotokoll v. 25.5.1999, ABl. EG Nr. C 202/1 und Ergänzung ABl. EU Nr. C 160, 1 sowie Beschluss des Rates v. 23.6.2008, ABl. Nr. L 174, 1.

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