Aufgaben des Bundeszentralamts für Steuern
Aufgaben des BZSt
Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Finanzverwaltungsgesetz übernimmt das BZSt zusammengefasst folgende Aufgaben:
- Durchführung von Verständigungsverfahren und Schiedsverfahren nach den DBA, dem Übereinkommen Nr. 90/436/EWG über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen, dem EU-Doppelbesteuerungsabkommen-Streitbeilegungsgesetz,
- Durchführung von Vorabverständigungsverfahren nach § 89a AO,
- Internationaler Rechtshilfeverkehr in steuerstrafrechtlichen Angelegenheiten (Einzelfälle),
- Internationaler Amtshilfeverkehr in Steuersachen (hier: Einzelfälle) nach den DBA, Informationsaustauschabkommen, anderen Amtshilfevereinbarungen, dem EG-Amtshilfe-Gesetz, dem EG-Beitreibungsgesetz sowie nach § 117 AO,
In dem BMF-Schreiben wird klargestellt, dass die Zuständigkeit nicht deligiert ist für
- Vereinbarungen über die Auslegung und Anwendung eines DBA (Vorabverständigungsverfahren ausgenommen),
- Beratung darüber, wie DBA in Fällen vermieden werden können, die im konkret anzuwendenden Abkommen nicht behandelt sind.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
12.6655
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
7.390
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.442
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.1826
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.049
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Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 2.4.2024
2.826
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.606
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.195
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
1.97239
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.471
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Lohnsteuerabzug im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
20.12.2024
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
20.12.2024
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Von Luftfahrtunternehmen gewährte unentgeltliche oder verbilligte Flüge
17.12.2024
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AdV von auf § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG gestützten Bescheiden
17.12.2024
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Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
16.12.2024
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Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
16.12.2024
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Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2024
16.12.2024
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Umsatzbesteuerung der in Luxemburg ansässigen Unternehmer
16.12.2024
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Anwendungsschreiben zur Mitteilungsverordnung ab 2025 neugefasst
13.12.2024
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Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung für Stichtage ab 1.1.2025
13.12.2024