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Der Begriff des Steuergesetzes ist im Einklang mit § 4 AO zu bestimmen. Danach ist unter "Gesetz" jede Rechtsnorm zu verstehen. Gesetze sind somit nicht nur die Gesetze im formellen Sinne, sondern auch die Gesetze im materiellen Sinne, insbesondere Rechtsverordnungen, autonome Satzungen und im innerstaatlichen Recht unmittelbar anwendbare Vorschriften des Rechts der Europäischen Union.
Um ein Steuergesetz handelt es sich, wenn das Gesetz Steuern oder steuerliche Nebenleistungen i. S. v. § 3 AO regelt. Steuergesetze sind auch solche Normen, die Erstattungs- und Vergütungsansprüche begründen oder Steuerbefreiungen und -vergünstigungen gewähren.
Gegenstand einer Umgehung kann ein Steuergesetz nur in seinem zeitlichen Anwendungsbereich sein. Eine Umgehung künftiger Steuergesetze ist nur möglich, wenn sich diese zulässigerweise rückwirkende Kraft beilegen. Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob eine früher gewählte Gestaltung mit Wirksamwerden einer Rechtsänderung zu einer Umgehung des Gesetzes führen kann.