Rz. 5
Die Klageerhebung ist als formabhängige prozessuale Willenserklärung eine Prozesshandlung[1].
Die Klageerhebung, d. h. der Eingang der Klage bei Gericht, bewirkt die Rechtshängigkeit der Klage[2].
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen