Rz. 23

Bei Streitwerten bis 500 EUR kann das FG sein Verfahren nach billigem Ermessen bestimmen, also von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung absehen. Die Beteiligten können eine mündliche Verhandlung allerdings erzwingen[1].

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge