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Diplomatische Missionen, zwischenstaatliche Einrichtungen und NATO-Streitkräfte sind gem. § 1c UStG von der Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs ausgeschlossen; sie benötigen damit keine USt-IdNr. Entsprechende Anträge müssen daher abgelehnt werden.[1]

[1] Abschn. § 27a.1 Abs. 1 S. 8 UStAE.

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