Rz. 57
Die besondere Umsatzsteuerbefreiung der Lieferungen und sonstigen Leistungen an die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen nach Art. 67 Abs. 3 NATO-ZAbk ergibt sich nur, wenn jede der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- Die Lieferung oder sonstige Leistung muss von einer amtlichen Beschaffungsstelle der Stationierungstruppen in Auftrag gegeben worden sein (Rz. 61ff.).
- Die Lieferung oder sonstige Leistung muss für den Gebrauch oder den Verbrauch durch die Truppe, das zivile Gefolge, ihre Mitglieder sowie deren Angehörige bestimmt sein (Rz. 102ff.).
- Die USt darf bei der Berechnung des Entgelts nicht in Ansatz gebracht worden sein (Rz. 111ff.).
- Es muss ein Beleg- und Buchnachweis geführt werden (Rz. 119ff.).
Rz. 58 einstweilen frei
Rz. 59
Die Umsatzsteuerbefreiung erfasst nur die Umsätze an die NATO-Truppen (und deren ziviles Gefolge), die in der Bundesrepublik Deutschland stationiert sind und den Entsendestaaten unterstehen. Nicht von der Umsatzsteuerbefreiung erfasst sind z. B. die Umsätze an Truppenteile, die der NATO unmittelbar unterstehen, oder Umsätze an Truppen von NATO-Vertragsstaaten, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland stationiert sind. Hier kann ggf. die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 1 Buchst. a i. V. m. § 6 UStG in Betracht kommen.
Rz. 60
Das NATO-ZAbk findet auch keine Anwendung auf die Leistungen an Vertragsparteien des Nordatlantikvertrags (NATO-Staaten). Diese Lieferungen und sonstigen Leistungen sind ggf. steuerfrei nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. a UStG oder, wenn es sich um Leistungen an die in dem Gebiet eines anderen EU-Mitgliedstaates stationierten NATO-Streitkräfte handelt, steuerfrei nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. b UStG. Leistungen nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. a UStG betreffen insbesondere wehrtechnische Gemeinschaftsprojekte der NATO-Partner, bei denen der Generalunternehmer im Inland ansässig ist.
2.4.1 Auftraggeber
Rz. 61
Nach Art. 67 Abs. 3 NATO-ZAbk sind Lieferungen und sonstige Leistungen an eine Truppe oder ein ziviles Gefolge nur dann von der USt befreit, wenn die Lieferungen oder sonstigen Leistungen von einer amtlichen Beschaffungsstelle der Truppe oder des zivilen Gefolges oder von einer deutschen Behörde für die Truppe oder das zivile Gefolge in Auftrag gegeben worden sind. Die Auftragsvergabe durch eine amtliche Beschaffungsstelle i. S. d. Art. 67 Abs. 3 NATO-ZAbk erfolgt in der Weise, dass die amtliche Beschaffungsstelle durch Abgabe des Vertragsangebots oder durch Annahme eines ihr vorgelegten Vertragsangebots am Zustandekommen des betreffenden Umsatzgeschäfts mitwirkt. Die amtliche Beschaffungsstelle muss demnach an der Begründung der Leistungspflicht mitgewirkt haben. Wird die amtliche Beschaffungsstelle erst durch eine berechtigte Person eingeschaltet, nachdem die Leistungspflicht entstanden ist, ist die Voraussetzung einer Auftragsvergabe durch eine amtliche Beschaffungsstelle nicht erfüllt. Eine begünstigte Auftragsvergabe liegt auch dann nicht vor, wenn später eine Vertragsperson ausgetauscht wird. Zu begrüßen ist allerdings, dass die Finanzverwaltung es zulässt, dass der Auftrag der amtlichen Beschaffungsstelle nachgereicht werden kann. Dies muss allerdings vor Beginn der Leistungsausführung erfolgen.
Rz. 62
Die als amtliche Beschaffungsstellen i. S. d. Art. 67 Abs. 3 NATO-ZAbk anzusehenden Dienststellen und Organisationen, die zur Erteilung von Aufträgen berechtigt sind, sind mit den Entsendestaaten vereinbart worden. Diese werden regelmäßig vom BMF in Listen veröffentlicht. Soweit Beschaffungsstellen in der Liste nicht enthalten sind, können Anfragen an die nachfolgend aufgeführten Verbindungsdienststellen gerichtet werden. Die Verbindungsdienststellen können schriftlich bestätigen, ob es sich bei der auftragserteilenden Stelle um eine amtliche Beschaffungsstelle handelt:
Amerikanische Verbindungsdienststelle
Verbindungsbüro
des kommandierenden Generals der amerikanischen Landstreitkräfte in Europa
Neustädtische Kirchstraße 4
10117 Berlin
Britische Verbindungsdienststelle
HEADQUARTERS JOINT SERVICES LIAISON ORGANISATION
Kaiser-Friedrich-Straße 19
53113 Bonn
Französische Verbindungsdienststelle
Chef der Außenstelle des Territorialen
Kommandos der in Deutschland stationierten französischen Streitkräfte
und des zivilen Gefolges
Villingerstraße 37
78166 Donaueschingen
Belgische Verbindungsdienststelle
Belgische Verbindingsdienst in de Bondsrepubliek Duitsland
Germanicusstraße 5
50968 Köln
Kanadische Verbindungsdienststelle
Office of the Assistant Judge Advocate General (Europe)
CFSU (E) Selfkant-Kaserne
Quimperlestraße 100
52511 Geilenkirchen
Niederländische Verbindungsdienststelle
Botschaft des Königreichs der Niederlande
– Militärabteilung –
Friedrichstraße 95
10117 Berlin
Rz. 63
Die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen und Organisationen der ausländischen Streitkräfte, die zur Erteilung von Aufträgen auf abgabenbegünstigte Leis...