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Durch den Vertrag von Amsterdam v. 2.10.1997[1] wurden der EU-Vertrag und die drei Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft teilweise geändert, wobei die für die Umsatzsteuerharmonisierung relevanten Vorschriften inhaltlich unverändert blieben.

[1] BR-Drs. 784/97, BGBl II 1998, 387.

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