Rz. 1178

Die EU-Kommission hat am 3.3.2021 einen Vorschlag für einen Beschluss des Rates betreffend die Sondersteuer "octroi de mer" in den französischen Gebieten in äußerster Randlage und zur Änderung des Beschlusses Nr. 940/2014/EU vorgelegt.[1] Für die Gebiete der EU in äußerster Randlage gelten die Bestimmungen des AEUV. Die französischen Gebiete in äußerster Randlage gehören jedoch nicht zum räumlichen Geltungsbereich der MwStSystRL. Art. 110 AEUV lässt in den französischen Gebieten in äußerster Randlage im Prinzip nicht zu, dass einheimische Erzeugnisse und Erzeugnisse aus dem französischen Mutterland, in anderen EU-Mitgliedstaaten oder Drittländern unterschiedlich besteuert werden. Nach Art. 349 AEUV können für diese Gebiete jedoch aufgrund ständiger Beeinträchtigungen, die sich auf ihre soziale und wirtschaftliche Lage auswirken, spezifische Maßnahmen ergriffen werden. Diese Maßnahmen betreffen verschiedene Politikbereiche, darunter auch die Steuerpolitik.

Die Sondersteuer "octroi de mer" ist eine indirekte Steuer, die ausschließlich in den französischen Gebieten in äußerster Randlage (Martinique, Guadeloupe, Französisch-Guayana, Réunion und Mayotte) erhoben wird. Diese Steuer gilt für Einfuhren von Waren ungeachtet deren Herkunft und für entgeltliche Lieferungen von Waren durch Personen, die Produktionstätigkeiten ausüben. Sie gilt im Prinzip für lokal hergestellte Erzeugnisse in gleicher Weise wie für eingeführte Erzeugnisse.

Mit dem Vorschlag der EU-Kommission soll der Rechtsrahmen für die Sondersteuer "octroi de mer" über den 30.6.2021 hinaus festgelegt werden: Es soll eine neue Ausnahmeregelung für den Zeitraum vom 1.1.2022 bis zum 31.12.2027 eingeführt werden.

[1] COM(2021) 95 final, 2021/0051 (CNS); https://ec.europa.eu/taxation_customs/sites/taxation/files/proposal_for_a_council_decision_concerning_the_dock_dues_scheme_in_the_french_outermost_regions_and_amending_decision_no_9402014eu_de.pdf.

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