Compliance befasst sich mit dem Schutz des Unternehmens und seiner Mitarbeiter vor Risiken aus der Verletzung buß- oder strafbewehrter Normen sowie erheblichen Vermögens- oder Reputationsschäden.
Logistik im Sinne dieses Beitrags umfasst die unternehmensinternen und externen Funktionen, die nach Entscheidung über die Beförderung eines Gutes hierfür tätig werden. Je nach der jeweiligen Rechtsgrundlage werden hierbei für gleiche Funktionen unterschiedliche Begriffe gebraucht (z. B. im HGB: Versender und Frachtführer; in der Straßenverkehrsordnung: Fahrer, Halter und Verlader; im Gefahrgutbeförderungsgesetz und der zugehörigen Verordnung, GGSEB: Absender, Beauftragender Dritter, Verpacker, Befüller, Verlader, Beförderer, Empfänger und Entlader, Zoll-Kodex: Hersteller, Ausführer, Spediteur, Zollagent, Frachtführer, Einführer (Lieferkette), Zugelassener Ausführer, Zugelassener Versender).
Aus diesem Blickwinkel geht es vor allem um die folgenden Themenkreise: