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Bereits bis zum 30.7.2023 sodann erneut zum 30.7.2024 müssen der Spitzenverbandbund der Krankenkassen, der Verband der privaten Krankenversicherung und die deutsche Krankenhausgesellschaft dem Bundesministerium für Gesundheit jeweils einen gemeinsamen Bericht über das Ausmaß der tagesstationären Behandlung und ihre Auswirkungen auf die Versorgung der Patientinnen und Patienten einschließlich der finanziellen Auswirkungen vorliegen. Diese Evaluation soll der Überprüfung und Bewertung des neuen Instruments der tagesstationären Behandlung dienen. Die für den Bericht erforderlichen Daten sind von den Krankenkassen, den Unternehmen der Privaten Krankenversicherung und den Krankenhäusern in anonymisierter Form zu übermitteln. Die Ergebnisse dürften auf Interesse stoßen und möglicherweise Anlass sein, dieses Instrument neu zu überprüfen.

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