Rz. 3

Die gematik errichtet bis zum 30.6.2024 einen Digitalbeirat (Satz 1). Dem Beirat gehören dauerhaft als "geborene" Mitglieder das BSI und der BfDI an (Satz 2). Weitere Mitglieder werden durch die Gesellschafterversammlung der gematik berufen (Satz 3). Bei der Besetzung des Digitalbeirats sind insbesondere medizinische und ethische Perspektiven zu berücksichtigen (Satz 4).

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