Rz. 1

Art. 1 Nr. 66 des Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz – DVPMG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1309) hat die Vorschrift mit Wirkung zum 9.6.2021 eingefügt. Digitale Daten aus Hilfsmitteln werden über Schnittstellen an digitale Gesundheitsanwendungen übermittelt und können durch den Versicherten und für deren Versorgung genutzt werden.

 

Rz. 1a

Art. 1 Nr. 28a des Gesetzes zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung (Krankenhauspflegeentlastungsgesetz – KHPflEG) v. 20.12.2022 (BGBl. I S. 2793) hat mit Wirkung zum 29.12.2022 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 geändert und Abs. 4 neu gefasst.

  • Die Fristen werden verschoben, weil die durchzuführenden technischen Konzeptions- und Umsetzungsarbeiten innerhalb des vorgesehenen Zeitrahmens nicht abgeschlossen werden können (Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3).
  • Der Auftrag zur Konzeption einer geeigneten Schnittstelle, über die der Versicherte Daten aus Hilfsmitteln und Implantaten an digitale Gesundheitsanwendungen übertragen kann, wird an die Gesellschaft für Telematik übertragen (gematik; Abs. 4).
 

Rz. 1b

Art. 1 Nr. 79 des Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG) v. 22.3.2024 (BGBl. I Nr. 101) hat die Vorschrift mit Wirkung zum 26.3.2024 geändert.

  • Abs. 1 Satz 1

    Der Termin für die Datenverarbeitung im Verzeichnis nach § 139e wird auf den 1.7.2027 geändert.

  • Abs. 1 Satz 4 Nr. 2, 4

    Das Interoperabilitätsverzeichnis wird auf der Wissensplattform "Interoperabilitätsnavigator für digitale Medizin" betrieben. Die Vorschrift wird entsprechend angepasst.

  • Abs. 2 Satz 3 bis 5 (neu)

    Bestehende Meldepflichten der Hersteller von Hilfsmitteln und Implantaten mit Backend-Systemen werden klargestellt.

  • Abs. 3

    Die Umsetzung der Regelungen nach Abs. 1, 3 und 4 wird um 2 Jahre auf den 1.7.2027 verschoben.

  • Abs. 4 Satz 1

    Die Zuständigkeit geht auf das Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen über.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?