Rz. 7

Die Bundesmantelvertragspartner verhandeln die Höhe der TI-Pauschale alle 2 Jahre neu (erstmals zum 29.12.2024; Satz 1). Bei einer Änderung der Marktverhältnisse und Rahmenbedingungen können sie eine neue Vereinbarung treffen (BT-Drs. 20/4078 S. 110). Solange keine neue Vereinbarung getroffen wird, gilt die bisherige Vereinbarung fort (Satz 2).

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