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Aufgrund des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378) ist die Vorschrift mit Wirkung zum 1.7.2008 mit der Überschrift "Vergütung vertragsärztlicher Leistungen in den Jahren 2009 und 2010" eingeführt worden. Wegen des eingetretenen Zeitablaufs ist die Vorschrift aufgrund des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz – GKV-VStG) v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 2983) mit Wirkung zum 1.1.2012 mit dem Titel "Transparenz der Vergütung vertragsärztlicher Leistungen" neu gefasst worden.

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