Rz. 11k

Im Rahmen der häuslichen Krankenpflege sind nach Abs. 18 insbesondere die Vergütungsformen

  1. Komplexleistungsvergütungen,
  2. pauschale Vergütungen,
  3. Einzelleistungsvergütungen,
  4. Zeitvergütungen

oder Kombinationen dieser Vergütungsformen möglich.

Nach Abs. 19 sind bei der Bewertung der Leistungen insbesondere zu berücksichtigen:

  1. die prospektiv kalkulierten Gestehungskosten,
  2. der kalkulierte Zeitaufwand (inkl. Zeiten für Vor- und Nachbereitung einschließlich der notwendigen Abstimmung mit und Informationen der anderen an der Versorgung Beteiligten und ggf. Aufwände für die erforderliche Organisation der Leistungserbringung) für die fachgerechte Leistungserbringung und vereinbarte Qualität der Leistungen,
  3. die für die Erbringung der Leistung erforderliche Qualifikation der Pflegekraft,
  4. die Erbringung mehrerer Leistungen in einem Einsatz,
  5. die Leistungserbringung zu ungünstigen Zeiten,
  6. Bruttojahresarbeitszeit abzüglich insbesondere:
  • Fehlzeiten wie Krankheit, Urlaub,
  • Zeiten für Fortbildung,
  • Organisations- und Rüstzeiten, die nicht in die kalkulierten Zeitwerte für die Erbringung der Leistung (vgl. Buchst. b) einfließen.
  • Zeiten der Qualitätssicherung und -prüfung, wie Zeiten für Dienst- und Teambesprechungen,
  • nachgewiesene Zeiten der betrieblichen Gesundheitsförderung im Rahmen der vereinbarten Arbeitszeit.
  • persönliche Verteilzeiten.

Sofern durch bundesweit verbindliche Vorschriften neue Anforderungen an die qualitätsgesicherte Aufnahme der Versorgung geregelt werden, sind diese bei der Vergütungsfindung zu berücksichtigen.

zu b:

Zur Ermöglichung einer Kostengrundkalkulation vereinbaren die Partner der Rahmenempfehlungen bis zum 31.12.2021 auf der Grundlage der ihnen zur Verfügung stehenden empirischen Daten kalkulatorische Zeitaufwände für die Leistungen der häuslichen Krankenpflege, die nicht unmittelbar nach Zeit oder Zeiteinheiten vergütet werden, auf Bundesebene. Kommt eine Einigung nicht zustande, vereinbaren sie bis zum 30.6.2022 ein Verfahren zur Ermittlung der kalkulatorischen Zeitaufwände auf der Grundlage eines hälftig von den Vertragspartnern finanzierten Gutachtenprozesses, sofern keine Finanzierung von dritter Seite erfolgt.

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