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Im Bereich der ambulanten Behandlung erfolgt die Leistungserbringung durch Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und medizinische Versorgungszentren, soweit sie an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, also zugelassen oder ermächtigt sind. Daneben kennt das SGB V noch die ermächtigten ärztlichen Einrichtungen.
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