Zusammenfassung
Die Beiträge zur Sozialversicherung (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) werden vom beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt ermittelt. Der Arbeitgeberanteil stellt in der Buchhaltung "gesetzliche soziale Aufwendungen" dar. Der Arbeitnehmeranteil wird vom Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung einbehalten. Dieser Beitrag informiert zu allen wichtigen Terminen und Beitragssätzen sowie zu den wichtigsten Buchungen in der Finanzbuchhaltung.
Die gesetzlichen Regelungen zur Sozialversicherung finden sich im Sozialgesetzbuch. Bedeutsam für die Sozialversicherung sind:
SGB IV – Gemeinsame Vorschriften
SGB V – Gesetzliche Krankenversicherung
SGB VI – Gesetzliche Rentenversicherung
SGB III – Arbeitsförderung
SGB XI – Soziale Pflegeversicherung
SGB VII – Gesetzliche Unfallversicherung
1 Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge
Vom Arbeitgeber sind die gesamten Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) monatlich an die gesetzliche Krankenkasse zu überweisen, in der der Arbeitnehmer versichert ist. Für Arbeitnehmer, die keiner gesetzlichen Krankenkasse angehören, ist die Kasse zuständig, bei der sie zuletzt versichert waren. Ist diese Krankenkasse nicht festzustellen, kann der Arbeitgeber wählen, an welche gesetzliche Krankenkasse die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung abgeführt werden sollen. Für geringfügig Beschäftige ist grundsätzlich die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zuständig.
Fälligkeitstag ist der drittletzte Bankarbeitstag des laufenden Monats
Spätester Fälligkeitstag der Sozialversicherungsbeiträge ist seit dem 1.1.2006 der drittletzte Bankarbeitstag des laufenden Monats. Seit 1.1.2008 müssen die Meldungen der Beitragsnachweise generell 2 Tage vorher, also am fünftletzten Bankarbeitstag, bei den Krankenkassen eingegangen sein.
Als Tag der Zahlung gilt bei Zahlung durch Scheck, Überweisung oder Einzahlung auf ein Konto der Krankenkasse der Tag der Wertstellung zugunsten der Krankenkasse. Bei rückwirkender Wertstellung gilt der Buchungstag der Krankenkasse und bei Barzahlung der Tag des Geldeingangs.
Bei verspäteter Zahlung können Mahngebühren und Säumniszuschläge anfallen.
Die Meldungen müssen generell 2 Tage vorher, also am fünftletzten Bankarbeitstag, bei den Krankenkassen eingegangen sein, d. h. die Beitragsnachweise müssen am Vortag bis spätestens 24 Uhr eingereicht worden sein.
Fälligkeitstage der Beitragsnachweise und Zahlungen im Jahr 2024
Fälligkeitstage der Beitragsnachweise 2024 |
Fälligkeitstage der Zahlungen 2024 |
25.1.2024 |
29.1.2024 |
23.2.2024 |
27.2.2024 |
22.3.2024 |
26.3.2024 |
24.4.2024 |
26.4.2024 |
24.5.2024 sonst 27.5.2024 |
28.5.2024 sonst 29.5.2024 |
24.6.2024 |
26.6.2024 |
25.7.2024 |
29.7.2024 |
26.8.2024 |
28.8.2024 |
24.9.2024 |
26.9.2024 |
24.10.2024 sonst 25.10.2024 |
28.10.2024 sonst 29.10.2024 |
25.11.2024 |
27.11.2024 |
19.12.2024 |
23.12.2024 |
Tab. 1: Fälligkeitstermine für die Entrichtung der Sozialversicherung im Jahr 2024
2 Beitragssätze, Versicherungspflichtgrenzen und Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung
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Werte ab 1.1.2023 |
Werte ab 1.7.2023 |
Werte ab 1.1.2024 |
Beitragssätze in % des Bruttoarbeitsverdienstes |
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Krankenversicherung |
14,6 % |
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14,6 % |
zzgl. kassenindividueller Zusatzbeitrag |
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durchschnittlicher Zusatzbeitrag |
1,6 % |
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1,7 % |
Pflegeversicherung |
3,05 % |
3,4 % |
3,4 % |
Zusatzbeitrag für Kinderlose über 23 Jahre |
0,35 % |
0,6 % |
0,6 % |
Staffelung für Arbeitnehmer mit 2 bis 5 Kindern bis 25 Jahre alt |
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jeweils – 0,25 % |
jeweils – 0,25 % |
Rentenversicherung |
18,6 % |
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18,6 % |
Arbeitslosenversicherung |
2,6 % |
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2,6 % |
Beitragsbemessungsgrenzen |
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Kranken- und Pflegeversicherung |
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Kalenderjahr |
59.850 EUR |
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62.100 EUR |
Kalendermonat |
4.987,50 EUR |
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5.175 EUR |
Renten- und Arbeitslosenversicherung |
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Kalenderjahr (West) |
87.600 EUR |
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90.600 EUR |
Kalendermonat (West) |
7.300 EUR |
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7.550 EUR |
Kalenderjahr (Ost) |
85.200 EUR |
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89.400 EUR |
Kalendermonat (Ost) |
7.100 EUR |
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7.450 EUR |
Versicherungspflichtgrenze = Jahresarbeitsentgeltgrenze |
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für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer |
66.600 EUR (5.550,00 EUR mtl.) |
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69.300 EUR (5.775 EUR mtl.) |
für wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfreie und zum 31.12.2002 privat krankenversicherte Arbeitnehmer |
59.850 EUR (4.987,50 EUR mtl.) |
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62.100 EUR (5.175 EUR mtl.) |
Tab. 2: Beitragssätze 2023 und 2024
West und Ost haben zum Teil unterschiedliche Werte
Unterschiedliche Werte für West und Ost gibt es nur noch bis zum Jahr 2024 für die Renten- und Arbeitslosenversicherung. Hier ist die Betriebsstätte des Arbeitgebers entscheidend.
3 Buchung der Sozialversicherungsbeiträge
Die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge erfolgt, bevor die Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit endgültig feststehen. Überwiesen werden die am fünftletzten Bankarbeitstag durch Schätzung ermittelten Beiträge. Differenzen, die nach erfolgter Lohnabrechnung zum Monatsende zu den tatsächlichen Verbindlichkeiten entstehen, werden im Folgemonat mit der neuen Schätzung verrechnet.
Zum jeweilige...