Rz. 66

[Autor/Stand] Mit Arkade wird ein von Pfeilern oder Säulen getragener Bogen bezeichnet. Gewöhnlicherweise handelt es sich dabei um einen ganzen Gang, dessen Seite von einer Bogenreihe begrenzt wird. Der Wert von Arkadengrundstücken kann in Abhängigkeit von der Bebauung und Nutzbarkeit gemindert bzw. erhöht sein. Bei der Bewertung von Grundstücken mit Arkaden nach dem Sachwertverfahren ist die Beantwortung der beiden folgenden Fragen von wesentlicher Bedeutung:

 

Rz. 67

  • Wer ist Eigentümer der Arkadengrundfläche, d.h. wem gehören die entsprechenden Gehflächen der Arkaden; dies kann sowohl der Eigentümer des Arkadengrundstücks als auch die Gemeinde sein, welcher die entsprechende Gehfläche abgetreten worden ist. Steht das Arkadengrundstück infolge einer Abtretung im Eigentum der Kommune, stellt sich die Frage nach der Werterhöhung der anliegenden Grundstücke wegen erhöhter baulicher Nutzbarkeit (vgl. dazu nachfolgend Rz. 91 ff.).
  • Steht die Arkadengrundfläche im Eigentum des Eigentümers des Arkadengrundstücks, so ist weiter die Frage bedeutsam, ob die Errichtung der Arkaden durch baubehördliche Auflage angeordnet (vgl. dazu nachfolgende Rz. 76 ff.) oder freiwillig (s. nachfolgende Rz. 111 ff.) vorgenommen worden ist.
 

Rz. 68– 75

[Autor/Stand] Einstweilen frei.

[Autor/Stand] Autor: Knittel, Stand: 01.04.2020
[Autor/Stand] Autor: Knittel, Stand: 01.04.2020

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