Rz. 91
[Autor/Stand] Die folgende Abbildung[2] erläutert die Bereiche eines Gebäudes, die in die Ermittlung der Brutto-Grundfläche einzubeziehen sind.
Rz. 92
[Autor/Stand] Bei der Ermittlung der Brutto-Grundfläche (BGF) wird zwischen folgenden Bereichen unterschieden:
Bereich | Beschreibung | Vgl. in der Abbildung | Einbeziehung in die Ermittlung der BGF? |
---|---|---|---|
a | überdeckter und allseitig in voller Höhe umschlossener Bereich |
|
Ja |
Bereich | Beschreibung | Vgl. in der Abbildung | Einbeziehung in die Ermittlung der BGF? |
---|---|---|---|
b | überdeckter, jedoch nicht allseitig in voller Höhe umschlossener Bereich |
|
Ja |
c | nicht überdeckter Bereich |
|
Nein |
Rz. 93
[Autor/Stand] In die Ermittlung der Brutto-Grundfläche sind nur die Bereiche a und b einzubeziehen. Hintergrund ist, dass die Regelherstellungskosten (s. Rz. 30) ebenfalls nur die Brutto-Grundfläche der Bereiche a und b berücksichtigen. Der Bereich c ist regelmäßig kostenanteilsmäßig unbedeutsam und wird daher nicht erfasst.
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