Rz. 91

[Autor/Stand] Die folgende Abbildung[2] erläutert die Bereiche eines Gebäudes, die in die Ermittlung der Brutto-Grundfläche einzubeziehen sind.

 

Rz. 92

[Autor/Stand] Bei der Ermittlung der Brutto-Grundfläche (BGF) wird zwischen folgenden Bereichen unterschieden:

 
Bereich Beschreibung Vgl. in der Abbildung Einbeziehung in die Ermittlung der BGF?
a überdeckter und allseitig in voller Höhe umschlossener Bereich
  • Kellergeschoss (KG),
  • Erdgeschoss (EG),
  • 1. Obergeschoss (OG),
  • 2. OG,
  • nutzbares Dachgeschoss (DG).
Ja
 
Bereich Beschreibung Vgl. in der Abbildung Einbeziehung in die Ermittlung der BGF?
b überdeckter, jedoch nicht allseitig in voller Höhe umschlossener Bereich
  • Durchfahrt im EG,
  • überdeckte Loggia im 1. OG,
  • überdeckte Loggia im 2. OG.
Ja
c nicht überdeckter Bereich
  • nicht überdachte Terrasse im 2. OG,
  • Balkone im 1. und 2. OG.
Nein
 

Rz. 93

[Autor/Stand] In die Ermittlung der Brutto-Grundfläche sind nur die Bereiche a und b einzubeziehen. Hintergrund ist, dass die Regelherstellungskosten (s. Rz. 30) ebenfalls nur die Brutto-Grundfläche der Bereiche a und b berücksichtigen. Der Bereich c ist regelmäßig kostenanteilsmäßig unbedeutsam und wird daher nicht erfasst.

[Autor/Stand] Autor: Mannek/Krause, Stand: 01.08.2023
[2] Vgl. R B 190.6 ErbStR 2019.
[Autor/Stand] Autor: Mannek/Krause, Stand: 01.08.2023
[Autor/Stand] Autor: Mannek/Krause, Stand: 01.08.2023

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