Rz. 41

[Autor/Stand] Die folgende Abbildung[2] erläutert die Bereiche eines Gebäudes, die in die Ermittlung der Brutto-Grundfläche einzubeziehen sind.

 

Rz. 42

[Autor/Stand] Bei der Ermittlung der Brutto-Grundfläche (BGF) wird zwischen folgenden Bereichen unterschieden:

 
Bereich Beschreibung Vgl. in der Abbildung Einbeziehung in die Ermittlung der BGF?
(1) überdeckter und allseitig in voller Höhe umschlossener Bereich
  • Kellergeschoss (KG),
  • Erdgeschoss (EG),
  • 1. Obergeschoss (OG),
  • 2. OG,
  • ausgebautes DG.
Ja
(2) überdeckter, jedoch nicht allseitig in voller Höhe umschlossener Bereich
  • Durchfahrt im EG,
  • überdachter Balkon im 1. OG,
  • überdachte Loggia im 1. OG,
  • überdachter Teil der Terrasse im 2. OG.
Ja
(3) nicht überdeckter Bereich bzw. nicht lotrecht überdeckter Bereich
  • nicht überdachte Terrasse im 2. OG,
  • nicht lotrecht überdeckter Balkon im 2. OG.
Nein
 

Rz. 43

[Autor/Stand] In die Ermittlung der Brutto-Grundfläche einzubeziehen sind nur die Bereiche 1 und 2. Hintergrund ist, dass die Regelherstellungskosten (s. Rz. 9 ff.) ebenfalls nur die Brutto-Grundfläche der Bereiche 1 und 2 berücksichtigen. Der Bereich 3 ist regelmäßig kostenanteilsmäßig unbedeutsam und wird daher nicht erfasst.

[Autor/Stand] Autor: Mannek/Krause, Stand: 01.08.2023
[2] Vgl. R B 190.6 ErbStR 2011.
[Autor/Stand] Autor: Mannek/Krause, Stand: 01.08.2023
[Autor/Stand] Autor: Mannek/Krause, Stand: 01.08.2023

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