Rz. 74

[Autor/Stand] Vielfach werden landwirtschaftliche Flächen von einem anderen als dem Eigentümer des Grund und Bodens durch Sonderkulturen, wie z.B. durch Anbau von Spargel, Gemüse, Blumen, Zierpflanzen, für Baumschulen und zur Gewinnung von Saatgut, genutzt. Für diese sog. Intensivkulturen auf fremdem Grund und Boden gab es bis zum BewÄndG 1971[2] hinsichtlich der Abgrenzung der wirtschaftlichen Einheiten keine Sonderregelung, so dass auch für diese Intensivkulturen auf fremdem Grund und Boden die allgemeinen Grundsätze des § 34 Abs. 4 BewG gegolten haben. Hiernach sind die dem Eigentümer des Grund und Bodens nicht gehörigen Gebäude und Betriebsmittel, die dem Betrieb dienen und auch sachlich zur wirtschaftlichen Einheit des Betriebs gehören, ungeachtet der unterschiedlichen Eigentumsverhältnisse in die wirtschaftliche Einheit des Grundeigentümers einzubeziehen.

 

Rz. 75

[Autor/Stand] Diese Rechtslage hat sich erst durch die Einfügung des § 48a in das BewG auf Grund von Art. 3 Nr. 5 BewÄndG 1971 hinsichtlich der Betriebsmittel bei den Intensivnutzungen mit Wirkung von der Hauptfeststellung 1964 an geändert. Nach dieser Vorschrift wird der Unterschiedsbetrag zwischen dem für landwirtschaftliche Nutzung maßgebenden Vergleichswert und dem höheren Vergleichswert, der durch den Anbau von Spargel, Gemüse, Blumen und Zierpflanzen sowie durch Baumschulen und Saatzucht bedingt ist, dem Eigentümer des Grund und Bodens nicht zugerechnet. In Höhe des Unterschiedsbetrags (Mehrwert) wird vielmehr ein selbständiger Einheitswert festgestellt, der dem Nutzungsberechtigten, wobei es sich i.d.R. um den Pächter handelt, zugerechnet wird. Ist ein Einheitswert für land- und forstwirtschaftliches Vermögen des Nutzungsberechtigten ohnedies festzustellen, so wird der Mehrwert in diesen Einheitswert einbezogen. Vgl. dazu im einzelnen § 48a BewG und die Erläuterungen hierzu.

 

Rz. 76– 78

[Autor/Stand] Einstweilen frei.

[Autor/Stand] Autor: Bruschke, Stand: 01.01.2016
[2] BewÄndG 1971 v. 27.7.1971, BGBl. I 1971, 1157.
[Autor/Stand] Autor: Bruschke, Stand: 01.01.2016
[Autor/Stand] Autor: Bruschke, Stand: 01.01.2016

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