Rz. 91

[Autor/Stand] Es stellt sich die Frage, wann die einzelnen Modernisierungselemente der Tabelle 1 (s. Rz. 79) als erfüllt anzusehen sind. Sollen bei einem Einfamilienhaus neben weiteren Modernisierungen beispielsweise die Fenster nach und nach ausgetauscht werden und wurden am Bewertungsstichtag bislang jedoch nur die Fenster der Westseite erneuert, ist u.E. noch nicht davon auszugehen, dass das Modernisierungselement "Modernisierung der Fenster" als erfüllt anzusehen ist. Vielmehr bedarf es einer überwiegenden Erneuerung bzw. Verbesserung bei den einzelnen Modernisierungselementen. Dies ist u.E. erst anzunehmen, wenn mindestens 80 % des Gesamtumfangs der jeweiligen Modernisierungsmaßnahme umgesetzt wurden. Eine Aufteilung der Punkte nach Tabelle 1 in Abhängigkeit der bereits durchgeführten Neuerungen/Verbesserungen kommt nicht in Betracht.

 

Rz. 92

[Autor/Stand] Darüber hinaus gilt die zum Ertragswertverfahren geäußerte Kritik an dem Punktesystem in entsprechender Form auch für das Sachwertverfahren.

[Autor/Stand] Autor: Mannek/Krause, Stand: 01.08.2023
[Autor/Stand] Autor: Mannek/Krause, Stand: 01.08.2023

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