Rz. 61.4

[Autor/Stand] Bei durchzuführenden Grundbesitzbewertungen nach der Gesetzesänderung zum dem 1.1.2023 (vgl. § 190 BewG, Rz. 1) gelten nach Tz. 61 AEBew JStG 2022 für Außenanlagen die nachfolgend dargestellten Regelherstellungskosten und wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauern.

 

Rz. 61.5

[Autor/Stand] Aus Vereinfachungsgründen bestehen auch weiterhin keine Bedenken, die in der Tabelle dargestellten Werte analog den Wohngebäuden auf den Bewertungsstichtag zu indizieren[3]. Vgl. zum Baupreisindex für Wohngebäude § 190 BewG, Rz. 92.

 

Rz. 61.6

[Autor/Stand] Tabelle zu Tz. 61 AEBew JStG 2022: Regelherstellungskosten für Außenanlagen (beispielhafte Darstellung/Basisjahr 2010 = 100)

 
Regelherstellungskosten der Außenanlagen einschließlich Baunebenkosten und Umsatzsteuer
Typisierte Gesamtnutzungsdauer = 40 Jahre
Einfriedungen Euro je lfd. m
  bis 1 m hoch bis 2 m hoch über 2 m hoch
Einfriedungsmauer aus Ziegelstein, 11,5 cm dick 70 110 135
Einfriedungsmauer aus Ziegelstein, 24 cm dick 105 150 180
Einfriedungsmauer aus Ziegelstein, 36,5 cm dick 135 215 295
Einfriedungsmauer aus Beton, Kunststein und dgl. 75 135 170
Einfriedungsmauer aus Naturstein mit Abdeckplatten 200 260 325
Wege- und Platzbefestigungen Euro je m 2
Wassergebundene leichte Decke auf leichter Packlage 15
Betonplattenbelag 45
Sonstiger Plattenbelag 50
 
Regelherstellungskosten der Außenanlagen einschließlich Baunebenkosten und Umsatzsteuer
Typisierte Gesamtnutzungsdauer = 40 Jahre
Wege- und Platzbefestigungen Euro je m 2

Asphalt-, Teer-, Beton-, oder ähnliche Decke auf Pack-

oder Kieslage
40
Kopfstein- oder Kleinpflaster 60
Bruchsteinplatten mit Unterbeton 60
Freitreppen Euro je lfd. m Stufen
  80
Rampen Euro je m 2 Grundfläche
frei stehend ohne Verbindung mit einem Gebäude 105
Stützmauern Euro je m 2 vordere Ansichtsfläche
Beton 105
Bruchstein 135
Werkstein 260
Typisierte Gesamtnutzungsdauer = 30 Jahre
Schwimmbecken je nach Ausführung Euro je m 2
einfache Ausführung 200
normale Ausführung 525
gehobene Ausführung 850
[Autor/Stand] Autor: Mannek/Krause, Stand: 01.11.2023
[Autor/Stand] Autor: Mannek/Krause, Stand: 01.11.2023
[3] Tz. 60 Satz 9 AEBew JStG 2022.
[Autor/Stand] Autor: Mannek/Krause, Stand: 01.11.2023

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?