Rz. 50

[Autor/Stand] Abschn. 19 Abs. 1 Satz 1 BV-Erlass vom 25.6.2009 forciert die Bewertung im vereinfachten Ertragswertverfahren in der Weise, dass die Bewertung "grundsätzlich" im vereinfachten Ertragswertverfahren erfolgen kann. Die im Erlass verwandte Formulierung verdeutlicht, dass das vereinfachte Ertragswertverfahren über ein bloßes Angebot einer einfachen Ermittlung des gemeinen Werts hinausgeht und – von Ausnahmen abgesehen – im Grundsatz angewendet werden kann.

 

Rz. 51– 59

[Autor/Stand] Einstweilen frei.

[Autor/Stand] Autor: Mannek, Stand: 01.07.2017
[Autor/Stand] Autor: Mannek, Stand: 01.07.2017

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