Dipl.-Finw. (FH) Gerhard Bruschke
Rz. 95
Der Normalwert ist das Achtzehnfache des nachhaltig erzielbaren Reinertrags einer normalen Betriebsklasse. Der Reinertrag ergibt sich durch Abzug der Gewinnungskosten, der übrigen Betriebskosten und der Grundlasten vom Rohertrag.
Rz. 96
Die Gewinnungskosten werden in die Holzaufarbeitungskosten (Holzwerbungskosten) und Holzbringungskosten (Erntekosten) unterteilt. Zu den übrigen Betriebskosten gehören vor allem die Kulturkosten, die Wege- und Wasserbaukosten und die allgemeinen Verwaltungskosten. Die Betriebskosten werden außerdem in die auf einen Festmeter Holzertrag bezogenen Kosten (Aufarbeitungskosten und Bringungskosten) und in die auf einen Hektar Holzbodenfläche der normalen Betriebsklasse bezogenen Kosten (Kulturkosten, Wege- und Wasserbaukosten, sonstige Kosten) unterteilt.
Rz. 97
Alle nicht bei der Einzelermittlung der Kostenfaktoren erfassten Kosten sind in dem Posten Verwaltungskosten zusammengezogen worden. Die Verwaltungskosten wurden auf Grund von Erhebungen bei buchführenden öffentlichen und privaten Forsten durch einen Zuschlag von 60 % auf die im Einzelnen ermittelten Kosten je Festmeter Holzertrag und je Hektar Holzbodenfläche berücksichtigt.
Rz. 98
Durch diesen Verwaltungskostenzuschlag sind auch die laufenden Pensionslasten und die Belastungen mit Pensionsanwartschaften abgegolten. Diese Aufwendungen sind bei einem Betrieb der Forstwirtschaft grundsätzlich Bestandteil des betrieblichen Aufwands und damit der wirtschaftlichen Ertragsbedingung "Preise und Löhne" des § 38 Abs. 2 Nr. 2 BewG zuzurechnen. Bei diesem Aufwandsposten handelt es sich um Kosten der Bewirtschaftung, die als Rechengröße in das Ertrags-Aufwandsgefüge der forstwirtschaftlichen Nutzung zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.1964 eingegangen sind. Der Rohertrag wird durch das Produkt aus nachhaltigem Holzertrag mal Durchschnittsderbholzpreis bestimmt. Für Preise und Löhne sind nach § 38 Abs. 2 BewG die regelmäßigen Verhältnisse der Gegend maßgebend.
Rz. 99
Der Holzertrag ist gleich dem durchschnittlichen jährlichen Gesamtzuwachs in Vorratsfestmetern Derbholz, der sich bei der einzelnen Holzart während der Umtriebszeit bei Vollbestockung ergibt. Der durchschnittliche Gesamtzuwachs wird mit Hilfe von Ertragstafeln ermittelt. Er ist um den Zuwachsverlust und den Ernteverlust zu mindern.
Rz. 100
Zuwachsverlust sind Schäden, die im Laufe der Umtriebszeit durch Sturm, Feuer, Schneebruch usw. regelmäßig auftreten. Ernteverlust ist die Differenz zwischen der Holzmenge in Vorratsfestmetern und der Menge der Erntefestmeter. Zur Berücksichtigung des Zuwachs- und Ernteverlusts ist der Holzertrag bei der Festsetzung der Normalwerte durch Verordnung für die Hauptfeststellung auf den 1.1.1964 bei Nadelholz um 25 % und bei der Pappel um 30 % gekürzt worden.
Rz. 101
Der Durchschnittsderbholzpreis ist der Preis für einen Festmeter Derbholz mit Rinde des Holzertrags. Er wird durch den Preis der einzelnen Holzsorten und ihren mengenmäßigen Anteil am Holzertrag bestimmt. Für die Bezeichnung der Holzsorten war zuletzt die Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Rohholz maßgebend. Diese Verordnung ist jedoch inzwischen mit Wirkung zum 1.1.2009 aufgehoben worden.
Rz. 102
Der Bundesminister der Finanzen hat für die Festsetzung der Normalwerte unter Berücksichtigung der veröffentlichten Sortenertragstafeln die regelmäßigen Sortenverhältnisse für das Bundesgebiet ermittelt. Das Ergebnis dieser Ermittlung ist als einheitliche Sortengliederung in allen 74 Bewertungsgebieten für die Berechnung des Normalwerts zugrunde gelegt worden, und zwar sowohl für den Durchschnittsderbholzpreis, und damit für den Rohertrag, als auch für die Holzaufarbeitungskosten, die Teil der Gewinnungskosten sind. Auf Grund der Erhebungen des Bundesministeriums der Finanzen ergibt sich folgende bundeseinheitliche Sortengliederung:
Übersicht
über die Sortengliederung der Gesamtnutzung einer normalen Betriebsklasse in v.H. je Efm Derbholz m. R. (= mit Rinde) der Ertragsklassen
für Fichte (Heilbronner Sortierung; Umtriebszeit = 100 J.)
|
Stammholzklasse (Homa) |
Rinde |
Derbstangen |
Schichtnutzholz |
zus. Nutzholz |
Brennholz |
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
6 |
I. |
6 |
7 |
11 |
21 |
22 |
6 |
7 |
4 |
12 |
96 |
4 |
II. |
8 |
9 |
14 |
24 |
15 |
– |
7 |
6 |
13 |
96 |
4 |
III. |
11 |
15 |
22 |
18 |
– |
– |
7 |
8 |
15 |
96 |
4 |
IV. |
20 |
29 |
10 |
– |
– |
– |
6 |
12 |
19 |
96 |
4 |
V. |
33 |
13 |
– |
– |
– |
– |
5 |
20 |
25 |
96 |
4 |
für Fichte (Mittenstärkensortierung; Umtriebszeit = 100 J.)
|
Grubenlgh-Stammholzklassen |
Rinde |
Derbstangen |
Schichtnutzholz |
zus. Nutzholz |
Brennholz |
1a |
1b |
2a |
2b |
3a |
3b |
I. |
8 |
9 |
13 |
20 |
20 |
3 |
7 |
4 |
12 |
96 |
4 |
II. |
9 |
13 |
17 |
18 |
13 |
– |
7 |
6 |
13 |
96 |
4 |
III. |
13 |
21 |
20 |
12 |
– |
– |
7 |
8 |
15 |
96 |
4 |
IV. |
26 |
22 |
11 |
– |
– |
– |
6 |
12 |
19 |
96 |
4 |
V. |
34 |
12 |
– |
– |
– |
– |
5 |
20 |
25 |
96 |
4 |
für Kiefer (Umtriebszeit = 120 J.)
|
Grubenlgh-Stammholzklassen |
Rinde |
Schichtnutzholz |
zus. Nutzholz |
Brennholz |
1a |
1b |
2a |
2b |
3a |
3b |
I. |
15 |
9 |
15 |
18 |
18 |
8 |
8 |
4 |
95 |
5 |
II. |
18 |
12 |
19 |
20 |
11 |
2 |
8 |
5 |
95 |
5 |
III. |
22 |
16 |
23 |
16 |
5 |
– |
8 |
5 |
95 |
5 |
für Pappel (Umtriebszeit = 50 J.)