Rz. 7
[Autor/Stand] Zur Verdeutlichung der einzelnen Rechenschritte und der Zusammenführung der verschiedenen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen mit dem Wohnungswert wird auf das nachstehend abgedruckte Schaubild verwiesen.
Rz. 8
[Autor/Stand] Bei der Darstellung wurde unterstellt, dass bei dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft nur eine wirtschaftliche Nutzungsart (Landwirtschaft), ein Nebenbetrieb sowie Abbauland und Geringstland vorhanden ist. Unland wurde nicht erwähnt, da dafür nach § 45 BewG kein Wert festzustellen ist.
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