Rz. 30

[Autor/Stand] Bei der Einheitsbewertung für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft sind neben dem Grund und Boden auch die dazu gehörenden Gebäude[2], und die Betriebsmittel[3] einzubeziehen, und zwar auch dann, wenn sie, z.B. bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden oder bei der Verpachtung dem Pächter gehören (§ 34 Abs. 4 BewG). Für die Bewertung nach dem 1.1.2025 enthält § 232 Abs. 3 BewG eine entsprechende Regelung (vgl. § 232 BewG Rz. 87 ff., 115 ff.). Steuerschuldner bleibt auch bei der Verpachtung der Verpächter als Grundstückseigentümer. Verpflichtet sich der Pächter im Innenverhältnis zur Übernahme der Steuerschuld, kann er ggf. nach § 192 AO i.V.m. § 48 Abs. 2 AO vom Steuergläubiger auf dem Zivilrechtsweg in Anspruch genommen werden.[4]

 

Rz. 31

[Autor/Stand] § 40 Satz 2 und 3 GrStG enthalten bislang noch besondere Regelungen für die Steuerschuldnerschaft bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben in den neuen Bundesländern. Der gesamte Abschnitt VI des GrStG, der weitere Sonderregelungen für die Grundsteuer in den neuen Bundesländern enthält, wurde im Zuge der Grundsteuerreform mit Wirkung ab 1.1.2025 aufgehoben.[6] Anstelle der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft i.S.d. § 2 GrStG tritt nach § 40 Satz 1 GrStG das zu einer Nutzungseinheit zusammengefasste Vermögen i.S.d. § 125 Abs. 3 BewG. Schuldner der Grundsteuer ist abweichend von § 10 GrStG der Nutzer des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens (§ 40 Satz 2 GrStG i.V.m. § 125 Abs. 2 BewG). Mehrere Nutzer des Vermögens sind Gesamtschuldner (§ 40 Satz 3 GrStG).

 

Rz. 32– 34

[Autor/Stand] Einstweilen frei.

[Autor/Stand] Autor: Loose, Stand: 01.03.2021
[2] Zu den einzubeziehenden Gebäuden vgl. § 2 GrStG Rz. 31 ff.
[3] Zu den einzubeziehenden Betriebsmitteln vgl. § 2 GrStG Rz. 40 ff.
[4] Troll/Eisele, GrStG12, § 10 Rz. 3; Einzelheiten vgl. Drüen in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 48 AO Rz. 7 f.; Loose in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 192 AO Rz. 2 ff.
[Autor/Stand] Autor: Loose, Stand: 01.03.2021
[6] Art. 3 Nr. 22 GrStRefG v. 26.11.2019, BGBl. I 2019, 1794, 1810.
[Autor/Stand] Autor: Loose, Stand: 01.03.2021

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