Rz. 10
[Autor/Stand] Der Bundestag hat am 18.10.2019[2] und der Bundesrat am 8.11.2019[3] das Gesetzespaket zur Grundsteuer-Reform – bestehend aus dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes, des eigentlichen Grundsteuer-Reformgesetzes und des Gesetzes zur Mobilisierung baureifer Grundstücke ("GrSt C") – verabschiedet[4]. Die drei Gesetze sind am 20.11., 2.12. und 5.12.2019 im BGBl. verkündet worden[5]. Damit wird die Grundsteuerreform wie geplant in Kraft treten können, so dass die Gemeinden die Grundsteuer ab dem 1.1.2025 nach neuen Regeln erheben werden.
Rz. 11
[Autor/Stand] Unabhängig davon, dass die Grundsteuer erst ab dem Jahr 2025 auf Basis von Grundsteuerwerten erhoben wird, sind die Grundsteuerwerte gem. § 266 Abs. 1 BewG erstmals auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.2022 zu ermitteln. § 245 BewG findet damit erstmals auf den 1.1.2022 Anwendung.
Rz. 12– 14
[Autor/Stand] Einstweilen frei.
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