Rz. 78
Scheidet der pensionsberechtigte Arbeitnehmer vor Eintritt des Versorgungsfalles aus dem Arbeitsverhältnis aus und bleibt ihm unbeschadet dessen die bis zu seinem Ausscheiden erdiente Pensionsanwartschaft erhalten, so ist die betreffende Pensionsverpflichtung mit dem aus Anlage 11, Spalten 2a und 3a, zu entnehmenden Vielfachen der Jahresrente anzusetzen. Eine „Quotierung, wie sie in § 104 Abs. 6 Satz 1 BewG vorgesehen ist, erübrigt sich hier. Auch in diesen Fällen gehen die Vervielfältiger in der Tabelle in Anlage 11 zu § 104 BewG von einem Eintritt des Versorgungsfalles mit Vollendung des 63. Lebensjahres durch den Pensionsberechtigten aus (§ 104 Abs. 8 Satz 2 iVm. Abs. 6 Satz 2 BewG). Dementsprechend bedarf es der Vornahme der in § 104 Abs. 7 BewG festgelegten Zu- oder Abschläge, wenn (nach der Pensionszusage) für den Beginn der Pensionszahlungen ein anderes als das 63. Lebensjahr vorgesehen ist (§ 104 Abs. 8 Satz 2 iVm. Abs. 7 BewG).
Rz. 79
Nach R 6a Abs. 19 Satz 1 EStH 2008 ist eine Rückstellung für Pensionsverpflichtungen gemäß § 6a EStG gegenüber einem ausgeschiedenen Pensionsanwärter, der eine unverfallbare Pensionsanwartschaft erworben hat, so lange (zu bilden) und beizubehalten, als der Pensionsverpflichtete mit einer späteren Inanspruchnahme aus der Pensionszusage rechnen muss. Von Letzterem kann im Regelfall ausgegangen werden, solange der Pensionsberechtigte die vertraglich vereinbarte Altersgrenze noch nicht erreicht hat (R 6a Abs. 19 Satz 2 EStH 2008). Diese Grundsätze gelten sinngemäß auch im Anwendungsbereich des § 104 BewG.
Rz. 80
Zu dem Fall, dass der ausgeschiedene Arbeitnehmer ein neues Arbeitsverhältnis zu einem anderen Arbeitgeber eingeht und dieser in die vom alten Arbeitgeber begründete Pensionsverpflichtung eintritt, wird auf die im Rahmen des § 104 BewG sinngemäß geltenden Ausführungen von Förster zu § 6a EStG sowie auf R 6a Abs. 13 EStH 2008 verwiesen. Zur Berücksichtigung sog. Vordienstzeiten vgl. das BFH-Urteil v. 7.2.2002 sowie das BMF-Schreiben v. 22.12.1997, R 6a Abs. 10 EStH 2008 und Förster.