Rz. 260

[Autor/Stand] Die Finanzverwaltungen der Länder sind vermehrt dazu übergegangen, vorgelegte Wertgutachten durch verwaltungsinterne Fachprüfer für Unternehmensbewertung zu würdigen. Hierzu sind vertiefte betriebswirtschaftliche Kenntnisse erforderlich. Denn die Unternehmensbewertung nach IDW S 1 ist kein originärer Bestandteil des Steuerrechts.

 

Rz. 261

[Autor/Stand] In der Praxis ist die Beanstandungsquote der finanzamtsinternen Fachprüfer relativ hoch. Häufig ergeben sich bei der zugrunde gelegten Ertragsprognose sowie der Risikoeinschätzung unterschiedliche Auffassungen. Ein zusätzlicher Kritikpunkt seitens der Fachprüfer kann eine mangelnde Begründungstiefe der Gutachten betreffen.

 

Rz. 262– 263

[Autor/Stand] Einstweilen frei.

[Autor/Stand] Autor: Mannek, Stand: 01.07.2017
[Autor/Stand] Autor: Mannek, Stand: 01.07.2017
[Autor/Stand] Autor: Mannek, Stand: 01.07.2017

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