Prof. Dr. Claudia Ossola-Haring, Christian Michel
1.1 Warum einen Steuerberater einschalten?
Wer die Geschäfte einer GmbH führt, muss sich auf regelmäßige Rechtsänderungen in den unterschiedlichsten Gebieten einstellen. Darunter steht mit an erster Stelle das Steuerrecht.
Die GmbH ist selbst Trägerin von steuerlichen Rechten und Pflichten. Als Steuerpflichtige ist sie zu entsprechenden Aufzeichnungen und Erklärungen verpflichtet. Sie
Ihren steuerlichen Pflichten kann die GmbH aber nicht selbst nachkommen, das ist Aufgabe des Geschäftsführers. Selbst wenn es in der GmbH mehrere Geschäftsführer gibt, von denen aufgrund interner Geschäftsverteilung (Ressortaufteilung) nur einer für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten verantwortlich ist, bleiben auch die anderen Geschäftsführer gegenüber der Finanzverwaltung voll persönlich verantwortlich. Um diese Herausforderungen zu bewältigen, benötigen die meisten Geschäftsführer einen Steuerberater.
1.2 Wann lohnt sich ein Steuerberater?
Es gibt keinen zahlenmäßigen Betrag, ab dem man sagen kann, jetzt "lohnt" sich ein Steuerberater. Das hängt auch von folgenden Fragen ab:
1.3 Wann lohnt sich ein Steueranwalt?
Seit geraumer Zeit sind die Anforderungen für Selbstanzeigen erheblich verschärft worden. Es ist zwischenzeitlich auch für "Otto-Normal-Berater" fast unmöglich geworden, eine Selbstanzeige fehlerfrei zu gestalten, sodass sie wirksam und befreiend ist. Eine GmbH benötigt hier unbedingt einen Steueranwalt oder einen Steuerberater, der auf solche Fälle spezialisiert ist.
Wichtig: Der Geschäftsführer sollte im Falle eines Falles zunächst nicht zu seinem "normalen" Steuerberater gehen. Denn selbst wenn dieser die Fachkenntnis in Bezug auf Selbstanzeigen hat, müsste er, wenn sich der Geschäftsführer ihm offenbart, dann aber doch keine Konsequenzen zieht, das Mandat niederlegen. Behält er das Mandat, obwohl der Geschäftsführer sich nicht selbst anzeigt, macht er sich der Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig. Das ist für einen Steuerberater Existenz bedrohend, weil er seine Zulassung verlieren kann. Wenn der Geschäftsführer Fragen zu einer möglichen Steuerhinterziehung, zu deren Folgen und den Möglichkeiten einer Selbstanzeige hat, sollte er einen versierten Steueranwalt oder spezialisierten Steuerberater aufsuchen. Er kann hier beraten – damit ist sein Mandat dann beendet. Er muss nicht "kontrollieren", ob der Geschäftsführer seinem Rat gefolgt ist.
Gefahren der Selbstanzeige
Wie brisant die Lage ist, verdeutlichen 2 Beispiele:
- Der Geschäftsführer gibt eine Umsatzsteuervoranmeldung mit Fehlern ab und korrigiert diese erst mit der nächsten Anmeldung. Im Grunde ist dies bereits eine Selbstanzeige.
- Der Geschäftsführer korrigiert einen Fehler bei der Einkommensteuer, vergisst aber, dass diese Korrektur auch Auswirkungen auf die Körperschaftsteuer hat. Damit kann er keine (weitere) befreiende Selbstanzeige bei der Körperschaftsteuer mehr machen, weil die "Tat" als "entdeckt" gilt.
Die Folgen:
- Verschätzt in der Höhe: keine Befreiung durch die Selbstanzeige.
- Verschätzt in der Frist: keine Befreiung. Am sichersten ist, immer von einer 10-jährigen Verjährungsfrist auszugehen. Dann ist man auf der sicheren Seite.
Arbeitsrechtliche Folgen der Selbstanzeige prüfen
Wenn man eine Selbstanzeige für möglich hält, nicht vergessen, auch einen Rechtsanwalt zu konsultieren, der die möglichen gesellschafts- oder arbeitsrechtlichen Folgen einer Selbstanzeige für den GmbH-Geschäftsführer auslotet. Auch Schadensersatzforderungen von (Mit-)Gesellschaftern müssen mit ins Kalkül gezogen werden.
1.4 Verschiedene Berater für die GmbH und den Geschäftsführer?
Es mag zunächst relativ bequem erscheinen, als GmbH-Geschäftsführer den gleichen Steuerberater wie die GmbH zu haben. Das ist dann vorteilhaft, wenn es sich um einen Allein-Gesellschafter-Geschäftsführer handelt. Wenn der Geschäftsführer aber an der GmbH nicht beteiligt ist und/oder wenn er als Gesellschafter-Geschäftsführer nebenher noch andere steuerlich relevante Aktivitäten hat, sollte er sich überlegen, ob es wirklich günstig ist, dass steuerlich-beratend alles in einer Hand ist. Manchmal kann es gut sein, mehrere Steuermeinungen zu hören. Auf jeden Fall aber muss nicht befürchtet werden, dass die (anderen) GmbH-Gesellschafter von privaten Steuerangelegenheiten erfahren. Denn natürlich ist ein Steuerberater zur Verschwiege...