Prof. Dr. Claudia Ossola-Haring, Christian Michel
Nur in den seltensten Fällen ist ein GmbH-Geschäftsführer selbst ein solcher "Steuer-Profi", dass er die gesamten steuerlichen Pflichten, die seine GmbH-Geschäftsführung mit sich bringt, eigenständig erledigen kann und gleichzeitig die GmbH und sich selbst auch auf anstehende Änderungen von Steuergesetzen oder solchen Gesetzesänderungen, die steuerliche Wirkungen zeitigen, vorbereiten kann. Abgesehen von der zeitlichen Belastung, die eine solche "Do-it-yourself"-Devise mit sich brächte, wäre auch eine entsprechende Weiterbildung und Übung in der praktischen Umsetzung Pflicht – ganz abgesehen von den zusätzlichen Haftungsrisiken, die der Geschäftsführer bei falsch angewendeten steuerlichen Regelungen tragen würde. Neben dem Fiskus selbst, wären bestimmt auch die Gesellschafter nicht "erfreut" darüber, dass das GmbH-Vermögen geschmälert wird.
Denken Sie beispielsweise "nur" an die Anforderungen bei Kassensystemen bei den wegen der Corona-Pandemie zeitweise geänderten Umsatzsteuersätzen, an die Arbeitgeberleistungen bei Kurzarbeit, an die steuerpflichtige Energiepreispauschale, an die steuerfreie Inflationsausgleichsprämie, an die Grundsteuer-Feststellungserklärung, an Bilanzen und Zwischenberichte, die für Banken plausibilisiert werden müssen, an Verlustnutzungsmöglichkeiten, an Restrukturierungsmaßnahmen zur Abwendung einer Insolvenz etc.
Wozu sollte sich der Geschäftsführer damit belasten? Dafür gibt es Spezialisten, die Steuerberater. Und nicht nur, aber gerade in Krisenzeiten sind solche Spezialisten, auf deren Expertentum man sich verlassen kann, immens wichtig. Steuerberater beraten nicht nur in steuerlichen, sondern auch in wirtschaftlichen Fragen. Die Entscheidungshoheit aber verbleibt immer beim Geschäftsführer respektive der Gesellschafterversammlung.
Um den Nutzen eines Steuerberaters für die GmbH richtig einzuschätzen, muss der Geschäftsführer zwei Dinge über ihn wissen:
- Was er leisten kann bzw. rechtlich darf und
- wie viel seine Leistungen kosten.
Die Faustregel ist: Die GmbH braucht umso dringender einen Steuerberater, je umfangreicher ihre Geschäftsaktivitäten sind, je internationaler ihr Geschäftsfeld und je intensiver die Mitarbeit der Gesellschafter in der GmbH ist. Und desto wichtiger ist es für den Geschäftsführer auch, einen Beratungsvertrag mit dem Steuerberater zu schließen. Welche Leistungen ein Steuerberater für die GmbH erbringen kann, wie man die Zusammenarbeit rechtssicher gestaltet, was man wofür bezahlen muss und wie man mit den Beratungskosten Steuern spart, zeigt dieser Beitrag.
Die 8 häufigsten Irrtümer
Oberstes Prinzip: Kein Ärger mit dem Finanzamt
Natürlich müssen gerade GmbH-Geschäftsführer die steuerlichen Pflichten der GmbH penibel genau erfüllen. Dazu gehören nicht nur die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer sowie die Umsatzsteuer, sondern bei Ausschüttungen auch die Kapitalertragsteuer und – da die GmbH mindestens einen "steuerlichen Arbeitnehmer" hat, nämlich den Geschäftsführer – auch die Lohnsteuer. Aber oft macht derjenige, der zwar alles richtig machen will, dennoch nicht alles richtig, weil es mehr als einen Blickwinkel auf dieselbe Sache gibt, die ein steuerlicher Laie so nicht unbedingt erkennen kann. Ein Steuerberater dagegen kommuniziert als sog. unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege mit dem Finanzamt auf Augenhöhe.
Steuern sparen ist das Wichtigste
Die Steuerplanung ist immer das letzte Glied einer vorangegangenen, wirtschaftlich sinnvollen Entscheidung. Erst wenn eine Entscheidung aus wirtschaftlich vernünftigen Gründen gefällt worden ist, kann man sich im Rahmen der Steuerplanung darüber Gedanken machen, welche steuerlichen Konsequenzen zu ziehen sind. Die Basis ist also eine wirtschaftliche Planung, die über das Heute und Morgen hinausreicht. Danach kann man sich überlegen, welche wirtschaftlichen Absichten möglichst steuergünstig zu realisieren sind.
Ein Steuerberater lohnt sich nicht
"Bei dem bisschen, was die GmbH an Steuern zahlt, lohnt sich ein Steuerberater gar nicht." – Das ist ein Irrtum! Denn ein Geschäftsführer muss viel mehr Steuerpflichten für seine GmbH erfüllen, als "nur" den Jahresabschluss zu erstellen und die Steuer auf die Gewinnausschüttungen einzubehalten. Und er haftet persönlich, also mit seinem Privatvermögen, dafür, dass alle Steuerangelegenheiten der GmbH ordnungsgemäß und pünktlich erledigt werden.
→ Kap. 1.1, 1.2
Ein deutscher Steuerberater ist zu teuer
Deutsche Firmen, also auch eine GmbH, dürfen die Buchführung auch im Ausland erledigen lassen. Allerdings darf ein ausländischer Berater ohne Berufshaftpflichtversicherung oder vergleichbare Absicherung von der deutschen Finanzverwaltung als Bevollmächtigter einer deutschen GmbH zurückgewiesen werden. D. h., die bereits eingereichten Unterlagen müssen nochmals erstellt werden, also auch doppelt bezahlt werden. Bei Beauftragung an einen ausländischen Berater ist also auf seine Absicherung zu achten.
Für die steuerlichen Dienstleistungen eines deutschen Steuerberaters gilt die Ste...