Gerade mittelständische Unternehmen erwarten von ihrem Steuerberater ein ganzes Leistungspaket. Gestaltungsberatung ist hier der Schlüssel zum Erfolg.

 

Gestaltungsberatung

  • Der Steuerberater weiß, dass der Geschäftsführer eine Nebentätigkeit, z. B. eine Zweit-Geschäftsführung, ausübt: Gibt es eine Form, diese Nebeneinkünfte steuerlich besser zu gestalten? Der Steuerberater sollte es wissen und dem GmbH-Geschäftsführer neue Wege aufzeigen.
  • Der Geschäftsführer will ein weiteres Unternehmen gründen: Spricht der Steuerberater mit ihm das Für und Wider der verschiedenen Rechtsformen durch? Der Geschäftsführer sollte sich nicht mit einer Analyse des Zeitpunkts der Gründung begnügen. Der Steuerberater sollte erklären, welche Vor- und Nachteile bei welcher Gesellschaftsform im Laufe der Zeit zu erwarten sind.
  • Der Geschäftsführer will seine GmbH verkaufen oder an die Nachfolgegeneration übergeben: Auch hier ist der Steuerberater gefordert, die Vor- und Nachteile verschiedener Konstellationen zu erläutern und die Verhältnisse zusammen mit dem Geschäftsführer steueroptimal zu gestalten.
  • Der Geschäftsführer will bauen, um Privatwohnung und Büro endlich nah beieinander zu haben: Die Baupläne dürfen nicht nur den Architekten interessieren, sondern auch der Steuerberater sollte sich einschalten, um über die steuerlichen Konsequenzen des Vorhabens aufzuklären und ggf. mit dem Geschäftsführer die Pläne so zu korrigieren, dass auch steuerlich das Beste erreicht wird.

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