Ein Geschäftsführer, der seine Einkommensteuererklärung erstellen lässt, hat eine positive Summe der Einkünfte von 40.000 EUR. Dieser Wert ist der Gegenstandswert. Die Wertgebühr beläuft sich bei 10/10 auf 1.061 EUR.
Der Steuerberater hat nach der StBVV einen Gebührenrahmen von 1/10 bis 6/10. Seine Gebühr kann also zwischen 1/10 = 106,10 EUR und 6/10 = 636,60 EUR liegen.
Solange kein außerordentlicher Bearbeitungsaufwand entstanden ist, rechnen viele Steuerberater den Mittelwert ab. Der liegt hier bei 3/10 – d. h. bei 318,30 EUR.
Berechnung der Gebühr für das Erstellen einer Körperschaftsteuererklärung
Eine GmbH, die ihre Körperschaftsteuererklärung erstellen lässt, hat ein Einkommen vor Berücksichtigung eines Verlustabzugs von 500.000 EUR. Dies ist der Gegenstandswert, sodass sich die Wertgebühr bei 10/10 auf 3.051 EUR beläuft.
Da nach der StBVV für die Körperschaftsteuererklärung ein Gebührenrahmen von 2/10 bis 8/10 vorgesehen ist, kann die Vergütung des Steuerberaters zwischen 2/10 = 610,20 EUR und 8/10 = 2.440,80 EUR liegen. Auch hier werden viele Steuerberater bei normalem Aufwand nach dem Mittelwert abrechnen.