Dipl.-Finanzwirt Werner Becker
1.1 Funktion und Nutzen
Bis zum 1.1.2023 hatte die BStBK eine funktionsfähige Steuerberaterplattform einzurichten. Die Funktion der Steuerberaterplattform wird in § 86 Abs. 2 Nr. 10 StBerG gesetzlich definiert. Danach soll die Steuerberaterplattform der elektronischen Kommunikation und der elektronischen Zusammenarbeit der Steuerberaterkammern und ihrer Mitglieder dienen und einen sicheren Austausch von Daten und Dokumenten untereinander, sowie mit den Mandanten, den Gerichten, Behörden, Kammern und sonstigen Dritten ermöglichen.
1.1.1 Identifizierung, Authentifizierung und Nachweis der Berufsträgereigenschaft
Voraussetzung für die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr ist die Identifizierung und die Authentifizierung des Nutzers. Die Identifizierung dient dazu, die Identität des Benutzers eindeutig festzustellen. Durch die Authentifizierung wird die Identität bei der elektronischen Kommunikation nachgewiesen. Die Funktion der Steuerberaterplattform besteht darin, die Identifizierung und Authentifizierung durchzuführen, d. h. die Zusammenführung der Identifizierung und Authentifizierung der Person mit ihrer Berufsträgereigenschaft schafft die digitale Steuerberateridentität. Der Nachweis der Berufsträgereigenschaft erfolgt mit einem tagesaktuellen Abgleich der Daten aus dem jeweiligen Berufsregister. Den Steuerberatern wird es so ermöglicht, sich bei Online-Diensten zu authentifizieren und hierbei die Berufsträgereigenschaft tagesaktuell nachzuweisen. Sie sind dadurch in der Lage, verschiedene Online-Dienste sowohl im eigenen Namen als auch als bevollmächtigter Vertreter ihrer Mandanten zu nutzen oder auf Benutzerkonten zuzugreifen (z. B. Zugriff auf das Unternehmenskonto nach dem Onlinezugangsgesetz [OZG], Stellen von Anträgen für Mandanten).
1.1.2 Sicherer, medienbruchfreier und schriftformersetzender Datenaustausch
Darüber hinaus soll die Steuerberaterplattform einen sicheren, medienbruchfreien Datenaustausch (z. B. Übermittlung von Vertragsentwürfen, Nachweisen, Erklärungen) und eine sichere sowie schriftformersetzende Kommunikation mit Mandanten, der Finanzverwaltung und anderen Behörden, Kammern, Gerichten, Steuerberatern und anderen freien Berufen (z. B. Notare, Rechtsanwälte) ermöglichen.
1.2 Umsetzung
1.2.1 Zugang zur Steuerberaterplattform
Der Zugang zum beSt darf nur durch ein sicheres Verfahren mit zwei voneinander unabhängigen Sicherungsmitteln möglich sein und setzt deshalb nach § 18 Satz 1 StBPPV die Anmeldung mit dem privaten Postfach-Schlüssel und dem zugehörigen Zertifikats-Passwort voraus. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Nutzung der digitalen Steuerberater-Identität nicht durch die Weitergabe von Passwörtern an unbefugte Personen delegiert werden kann.
1.2.2 Einrichtung eines Nutzerkontos und Erstregistrierung
Grundlage für die digitale Steuerberateridentität ist ein Nutzerkonto auf der Steuerberaterplattform. Die BStBK richtet für alle Steuerberater, die im Berufsregister eingetragen sind, ein Nutzerkonto ein. Auch die Steuerberaterkammern sowie die BStBK selbst erhalten eigene Nutzerkonten. Diese werden u. a. im Zusammenhang mit den elektronischen Verwaltungsleistungen der Steuerberaterkammern benötigt. Steuerberater sind verpflichtet, sich bei der Steuerberaterplattform mit dem für sie eingerichteten Nutzerkonto zu registrieren. Bei der Erstregistrierung auf der Steuerberaterplattform prüft die BStBK die Identität des Steuerberatersoder bei Gesellschaften der Mitglieder des Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgans anhand des elektronischen Identitätsnachweises in dem neuen Personalausweis nPA). Für den Einsatz des Personalausweises kann ein Kartenlesegerät oder ein Smartphone (einschließlich erforderlicher App) verwendet werden. Alternativ kann die Identifizierung auch durch ein gleichwertiges Verfahren mit einem anderen Identifizierungsmittel erfolgen.
Der nPA enthält eine Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Funktion). Diese Funktion muss aktiviert sein, damit die Authentifizierung erfolgen kann. Bei allen neuen Ausweisen, die seit dem 15.7.2017 beantragt wurden, ist die Online-Ausweisfunktion (Online-Ausweis) automatisch aktiviert. Bei früher ausgestellten Personalausweisen kann die Onlinefunktion beim zuständigen Bürgeramt jederzeit nachträglich durch persönliche Vorsprache aktiviert werden.
Mit der Authentifizierung erfolgt gleichzeitig die Prüfung der Berufsträgereigenschaft durch einen Abgleich mit den in dem Berufsregister der jeweiligen Steuerberaterkammer gespeicherten Daten.
Nutzerkonten der Steuerberaterkammern und der BStBK
Für die Steuerberaterkammern kann ebenfalls ein beSt eingerichtet werden. Bei Nutzerkonten der Steuerberaterkammern und der BStBK erfolgt die Registrierung durch Identifizierung und Authentifizierung der vertretungsberechtigten Personen. Entsprechend § 4 Abs. 1 Nr. 1 StBPPV wird zu diesem Zweck i. d. R. der nPA verwendet.