Dipl.-Finanzwirt Werner Becker
Bis zum 1.1.2023 hatte die BStBK eine funktionsfähige Steuerberaterplattform einzurichten. Die Funktion der Steuerberaterplattform wird in § 86 Abs. 2 Nr. 10 StBerG gesetzlich definiert. Danach soll die Steuerberaterplattform der elektronischen Kommunikation und der elektronischen Zusammenarbeit der Steuerberaterkammern und ihrer Mitglieder dienen und einen sicheren Austausch von Daten und Dokumenten untereinander, sowie mit den Mandanten, den Gerichten, Behörden, Kammern und sonstigen Dritten ermöglichen.
1.1.1 Identifizierung, Authentifizierung und Nachweis der Berufsträgereigenschaft
Voraussetzung für die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr ist die Identifizierung und die Authentifizierung des Nutzers. Die Identifizierung dient dazu, die Identität des Benutzers eindeutig festzustellen. Durch die Authentifizierung wird die Identität bei der elektronischen Kommunikation nachgewiesen. Die Funktion der Steuerberaterplattform besteht darin, die Identifizierung und Authentifizierung durchzuführen, d. h. die Zusammenführung der Identifizierung und Authentifizierung der Person mit ihrer Berufsträgereigenschaft schafft die digitale Steuerberateridentität. Der Nachweis der Berufsträgereigenschaft erfolgt mit einem tagesaktuellen Abgleich der Daten aus dem jeweiligen Berufsregister. Den Steuerberatern wird es so ermöglicht, sich bei Online-Diensten zu authentifizieren und hierbei die Berufsträgereigenschaft tagesaktuell nachzuweisen. Sie sind dadurch in der Lage, verschiedene Online-Dienste sowohl im eigenen Namen als auch als bevollmächtigter Vertreter ihrer Mandanten zu nutzen oder auf Benutzerkonten zuzugreifen (z. B. Zugriff auf das Unternehmenskonto nach dem Onlinezugangsgesetz [OZG], Stellen von Anträgen für Mandanten).
1.1.2 Sicherer, medienbruchfreier und schriftformersetzender Datenaustausch
Darüber hinaus soll die Steuerberaterplattform einen sicheren, medienbruchfreien Datenaustausch (z. B. Übermittlung von Vertragsentwürfen, Nachweisen, Erklärungen) und eine sichere sowie schriftformersetzende Kommunikation mit Mandanten, der Finanzverwaltung und anderen Behörden, Kammern, Gerichten, Steuerberatern und anderen freien Berufen (z. B. Notare, Rechtsanwälte) ermöglichen.