Dipl.-Finanzwirt Werner Becker
1.2.1 Zugang zur Steuerberaterplattform
Der Zugang zum beSt darf nur durch ein sicheres Verfahren mit zwei voneinander unabhängigen Sicherungsmitteln möglich sein und setzt deshalb nach § 18 Satz 1 StBPPV die Anmeldung mit dem privaten Postfach-Schlüssel und dem zugehörigen Zertifikats-Passwort voraus. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Nutzung der digitalen Steuerberater-Identität nicht durch die Weitergabe von Passwörtern an unbefugte Personen delegiert werden kann.
1.2.2 Einrichtung eines Nutzerkontos und Erstregistrierung
Grundlage für die digitale Steuerberateridentität ist ein Nutzerkonto auf der Steuerberaterplattform. Die BStBK richtet für alle Steuerberater, die im Berufsregister eingetragen sind, ein Nutzerkonto ein. Auch die Steuerberaterkammern sowie die BStBK selbst erhalten eigene Nutzerkonten. Diese werden u. a. im Zusammenhang mit den elektronischen Verwaltungsleistungen der Steuerberaterkammern benötigt. Steuerberater sind verpflichtet, sich bei der Steuerberaterplattform mit dem für sie eingerichteten Nutzerkonto zu registrieren. Bei der Erstregistrierung auf der Steuerberaterplattform prüft die BStBK die Identität des Steuerberatersoder bei Gesellschaften der Mitglieder des Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgans anhand des elektronischen Identitätsnachweises in dem neuen Personalausweis nPA). Für den Einsatz des Personalausweises kann ein Kartenlesegerät oder ein Smartphone (einschließlich erforderlicher App) verwendet werden. Alternativ kann die Identifizierung auch durch ein gleichwertiges Verfahren mit einem anderen Identifizierungsmittel erfolgen.
Der nPA enthält eine Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Funktion). Diese Funktion muss aktiviert sein, damit die Authentifizierung erfolgen kann. Bei allen neuen Ausweisen, die seit dem 15.7.2017 beantragt wurden, ist die Online-Ausweisfunktion (Online-Ausweis) automatisch aktiviert. Bei früher ausgestellten Personalausweisen kann die Onlinefunktion beim zuständigen Bürgeramt jederzeit nachträglich durch persönliche Vorsprache aktiviert werden.
Mit der Authentifizierung erfolgt gleichzeitig die Prüfung der Berufsträgereigenschaft durch einen Abgleich mit den in dem Berufsregister der jeweiligen Steuerberaterkammer gespeicherten Daten.
Nutzerkonten der Steuerberaterkammern und der BStBK
Für die Steuerberaterkammern kann ebenfalls ein beSt eingerichtet werden. Bei Nutzerkonten der Steuerberaterkammern und der BStBK erfolgt die Registrierung durch Identifizierung und Authentifizierung der vertretungsberechtigten Personen. Entsprechend § 4 Abs. 1 Nr. 1 StBPPV wird zu diesem Zweck i. d. R. der nPA verwendet.
1.2.3 Zugriff auf Steuerberaterplattform über Fachsoftware
Die in der Steuerberatungskanzlei eingesetzte Fachsoftware soll zur Identifizierung und Authentifizierung über eine digitale Schnittstelle auf die Steuerberaterplattform zugreifen können. Mit der Einrichtung einer Schnittstelle wird es den Herstellern von Fachsoftware ermöglicht, eigene Produkte und Dienstleistungen unter Nutzung der Steuerberaterplattform zu entwickeln und auf den Markt zu bringen. Da die Softwarehersteller auf diese Weise von der Schaffung der Steuerberaterplattform ökonomisch profitieren, hielt es der Gesetzgeber für gerechtfertigt, diese an den Kosten für die Entwicklung und den Betrieb der Steuerberaterplattform finanziell zu beteiligen. Der BStBK wurde daher die Möglichkeit eingeräumt, von den Fachsoftwareanbietern für die Nutzung der Steuerberaterplattform Nutzungsentgelte oder Lizenzgebühren zu verlangen.
1.2.4 Steuerberaterplattform und Vollmachtsdatenbank
Die BStBK wird ermächtigt, eine digitale Schnittstelle zwischen der Steuerberaterplattform und der Vollmachtsdatenbank einzurichten. Über diese Schnittstelle liefert die Steuerberaterplattform die Identität, mit der sich die Berufsangehörigen bei der Vollmachtsdatenbank authentifizieren können. Die Vollmachtsdaten werden weiterhin in der Vollmachtsdatenbank gespeichert und verwaltet. Eine redundante Ablage der Vollmachten in der Steuerberaterplattform erfolgt dagegen nicht.