Auf der Steuerberaterplattform wird für jedes Mitglied der Steuerberaterkammer sowie für die nach § 76a Abs. 2 StBerG n. F. in das Berufsregister eingetragenen Berufsgesellschaften ein Nutzerkonto eingerichtet. Diese sind verpflichtet, sich bei der Steuerberaterplattform mit dem für sie eingerichteten Nutzerkonto zu registrieren.[1] Bei der Erstregistrierung auf der Steuerberaterplattform prüft die Bundessteuerberaterkammer die Identität des Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten oder bei Gesellschaften der Mitglieder des Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgans anhand des elektronischen Identitätsnachweises in dem neuen Personalausweis nach § 18 Personalausweisgesetz (PAuswG) oder eines gleichwertigen Verfahrens.

Der neue Personalausweis (nPA) enthält eine Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Funktion). Diese Funktion muss aktiviert sein, damit die Authentifizierung erfolgen kann. Bei allen neuen Ausweisen ab 2017 ist die Online-Ausweisfunktion (Online-Ausweis) automatisch aktiviert. Wer einen älteren neuen Personalausweis hat und in der damaligen freiwilligen Nutzungsphase von der Online-Funktion keinen Gebrauch gemacht hat, muss die eID-Funktion bei dem zuständigen Bürgeramt freischalten lassen.

 
Wichtig

Rechtzeitig registrieren oder freischalten

Für die Erstregistrierung wird der neue Personalausweis (nPA) mit eID-Funktion benötigt. Wer noch keinen nPA besitzt, sollte diesen rechtzeitig beantragen. Besitzer eines neuen Personalausweis sollten prüfen, ob die eID-Funktion freigeschaltet ist. Sollte dies nicht Fall sein, empfiehlt es sich, dies rechtzeitig zu veranlassen.

Mit der Authentifizierung erfolgt gleichzeitig die Prüfung der Berufsträgereigenschaft durch einen Abgleich mit den in dem Berufsregister der jeweiligen Steuerberaterkammer gespeicherten Daten.[2]

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