Die Bundessteuerberaterkammer wird ermächtigt, eine digitale Schnittstelle zwischen der Steuerberaterplattform und der Vollmachtsdatenbank einzurichten.[1] Über diese Schnittstelle liefert die Steuerberaterplattform die Identität, mit der sich die Berufsangehörigen bei der Vollmachtsdatenbank authentifizieren können. Die Vollmachtsdaten werden weiterhin in der Vollmachtsdatenbank gespeichert und verwaltet. Eine Ablage der Vollmachten in der Steuerberaterplattform erfolgt nicht.[2]

[2] BT-Drs. 19/30516 v. 9.6.2021, S. 63.

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