Die Vergütung (Gebühren und Auslagenersatz) des Steuerberaters mit Sitz im Inland für seine im Inland selbstständig ausgeübte Berufstätigkeit[1] bemisst sich nach der StBVV. Dies gilt für die Höhe der Vergütung nur, soweit nicht etwas anderes vereinbart wird.[2] Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die StBVV nicht gilt, wenn der Steuerberater seinen Sitz im Ausland hat oder wenn er seine Berufstätigkeit (unabhängig von seinem Sitz) im Ausland ausübt.

 
Hinweis

Entsprechende Anwendung der StBVV

Für die Vergütung der Steuerbevollmächtigten und der Berufsausübungsgesellschaften[3] gelten die Vorschriften über die Vergütung der Steuerberater entsprechend.[4]

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