Zwar ist damit geklärt, dass das Steuergeheimnis partiell einer Übernahme von geschützten Daten zugunsten neuer bzw. ausgesteuerter Ermittlungsverfahren nicht entgegensteht, jedoch ergeben sich weitere praktische und rechtliche Probleme mit dem Steuergeheimnis bei Durchsuchungsbeschlüssen. Auch hier ist die rechtliche Abgrenzung zwischen dem Steuergeheimnis und den Vorgaben der StPO noch nicht hinreichend geklärt.

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