Das BMF nimmt auf mehr als 100 Seiten zum Bereich der privaten Altersvorsorge – speziell der Förderung durch Zulage und Sonderausgabenabzug, der nachgelagerten Besteuerung nach § 22 Nr. 5 EStG, der schädlichen Verwendung von Altersvorsorgevermögen, des Altersvorsorge-Eigenheimbetrags und der Tilgungsförderung für eine wohnungswirtschaftliche Verwendung, dem Pfändungsschutz, Datenabgleich sowie Verfahrensfragen – ausführlich Stellung.
Der Praktiker hat damit ein exzellentes Nachschlagewerk rund um die Problematik der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge. Darüber hinaus findet man auch Informationen zu Besonderheiten beim Versorgungsausgleich. Künftig ist nicht mehr eine Recherche in den verschiedenen Gesetzesänderungen und der BFH-Rechtsprechung im Einzelnen erforderlich, sondern den Erläuterungen des BMF können alle entscheidungserheblichen Informationen entnommen werden.
Zeitlicher Anwendungsbereich: Die Grundsätze des BMF-Schreibens vom 5.10.2023 sind ab dem Zeitpunkt seiner Bekanntgabe im Bundessteuerblatt Teil I auf alle offenen Fälle anzuwenden und es ersetzt folgende BMF-Schreiben:
- BMF v. 21.12.2017 – IV C 3 - S 2015/17/10001 :005 – DOK 2017/1067450, BStBl. I 2018, 93 = EStB 2018, 62 (Günther),
- BMF v. 17.2.2020 – V C 3 – S 2220-a/19/10006 :001 – DOK 2020/0003261, BStBl. I 2020, 213 = EStB 2020, 96 (Günther) und
- BMF v. 11.2.2022 – IV C 3 - S 2015/22/10001 :001 – DOK 2022/0113436, BStBl. I 2022, 186 = EStB 2022, 96 (Günther)
Beachten Sie: Soweit sich aufgrund eines späteren Inkrafttretens der gesetzlichen Regelungen (Art. 6 JStG 2022, BGBl. I 2022, 2294 – Inkrafttreten: 1.1.2024 ggf. i.V.m. § 52 Abs. 1 EStG ab dem Beitragsjahr 2024) etwas anderes ergibt, gelten die genannten "älteren" BMF-Schreiben bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Regelungen – längstens bis zum 31.12.2023 – zunächst weiter.