Die EU-Verhandlungsdelegation wurden von Michel Barnier geleitet. Auch die EU-Seite definierte einige rote Linien, die bei den Verhandlungen aus ihrer Sicht nicht überschritten werden konnten. So wurde ein "Cherry Picking" abgelehnt, nach dem Großbritannien nach einem Baukastenprinzip nur diejenigen Bereiche des Binnenmarktes auswählen könnte, die es für die eigene Position für vorteilhaft hält, sich aus den anderen Bereichen aber selektiv zurückziehen. Es wurde stets betont, dass die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes, nämlich die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit, die Personenfreizügigkeit und die Warenverkehrsfreiheit, unteilbar und nur als Ganzes zu haben oder eben nicht zu haben seien.
Zudem knüpfte die EU-Seite den Beginn von Verhandlungen über das künftige Verhältnis zwischen EU und Großbritannien, das insbesondere für die britische Verhandlungsseite im Vordergrund stand, an die Bedingung, dass zuvor hinreichende Fortschritte im Hinblick auf drei wesentliche Austrittsbedingungen erzielt worden seien. Dabei handelte es sich um den Status von EU-Bürgern in Großbritannien und von britischen Staatsbürgern in den EU-Staaten, die Erfüllung der verbleibenden finanziellen Verpflichtungen Großbritanniens gegenüber der EU sowie schließlich den besonderen Status Nordirlands als Teil des VK auf der irischen Insel. Insoweit wird eine Neuerrichtung physischer Grenzen vor dem Hintergrund jahrzehntelanger gewalttätiger Auseinandersetzungen, die erst durch das sog. Karfreitagsabkommen 1998 ein vorläufiges Ende gefunden haben, als äußerst riskant angesehen.
Insbesondere im Hinblick auf den künftigen Status Nordirlands gab es seinerzeit keineswegs eine Lösung, sondern allenfalls Eckpunkte, die zu beachten seien und bereits damals von der deutschen Bundeskanzlerin treffend als "Quadratur des Kreises" beschrieben wurden. Vor diesem Hintergrund konnte die Feststellung des Rates der Europäischen Union am 15.12.2017, dass es hinsichtlich der genannten drei kritischen Punkte hinreichende Fortschritte gegeben habe, und man deshalb in die weiteren Verhandlungen mit Großbritannien eintreten könne, eher als politisches Signal denn als sachlich begründete Feststellung verstanden werden.